Westdeutscher Handwerkskammertag
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht, das sie über Betriebsräte wahrnehmen können. Daneben gibt es auch eine umfangreiche Arbeitnehmerbeteiligung in der handwerklichen Selbstverwaltung. Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltungseinrichtung aller Handwerksbetriebe im Kammerbezirk. In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt sieben Handwerkskammern. Sie sind genauso wie alle anderen Berufskammern (z.B. Ärzte- oder Architektenkammmern) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und werden vom Landeswirtschaftsministerium beaufsichtigt.
Eine Besonderheit bei den Handwerkskammern ist die Arbeitnehmerbeteiligung in allen Gremien der Kammer. Die Handwerkskammer vertritt also auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Lehrlinge in den Betrieben. Dies bedeutet, dass nicht nur die Betriebsinhaber Mitglied der Handwerkskammer sind, sondern auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Durch die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer ergibt sich auch die Mitarbeit und Mitbestimmung in allen Arbeitsbereichen der Handwerkskammer. Die Arbeitnehmer sind mit einem Drittel der Mandate in den Gremien vertreten. In jeder Kammer stellt die Arbeitnehmerseite den Arbeitnehmervizepräsidenten. DGB und Kolping kooperien hinsichtlich der Gremienzusammensetzung. Die Ansprechpartner in den sieben Handwerkskammern finden Sie hier. Der Dachverband der sieben Handwerkskammern ist der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT). Der Vizepräsident der Handwerkskammer Aachen, Felix Kendziora, ist für die Arbeitnehmerseite im Vorstand des WHKT. Er hat z.B. für die Arbeitnehmer in der Enquettekommission des Landtags zum Handwerk mitgearbeitet. Lesen Sie hier die Empfehlungen der Enquette Zukunft von Handwerk und Mittelstand in Nordrhein-Westfalen gestalten.