Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 04.05.2018

DGB NRW: Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsmarkt integrieren

Anja Weber, DGB NRW, fordert bessere Integration auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung

Die Vorsitzende des DGB NRW, Anja Weber, fordert eine bessere Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung DGB NRW

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die DGB NRW-Vorsitzende Anja Weber Wirtschaft und Politik auf, die Anstrengungen zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu verstärken:

"Die Unternehmen sollten nicht über Fachkräftemangel klagen und eine ganze Gruppe außen vor lassen. Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger arbeitslos als nichtbehinderte Menschen, obwohl sie im Durchschnitt über bessere Bildungsabschlüsse verfügen." Bei der Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung könnten die Arbeitgeber zudem auf vielfältige Unterstützungsangebote wie Lohnkostenzuschüsse oder die Begleitung durch Fachpersonal zurückgreifen.

"Trotzdem sind viele Unternehmen zögerlich: In Nordrhein-Westfalen haben nur 4,7 Prozent der Beschäftigten bei privaten Arbeitgebern eine Behinderung. Somit bleiben die Unternehmen hinter der vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent zurück", kritisiert Weber. Um eine bessere Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, sollten die gesetzlichen Abgaben für Unternehmen, die keine Behinderten beschäftigen, mehr als verdoppelt werden. "Es geht darum, die Rechte von Menschen mit Behinderung endlich anzuerkennen und durchzusetzen. Ab 20 Mitarbeitern sind Unternehmen verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen. Doch in unserem Bundesland ignorieren 22 Prozent dieser Unternehmen die Vorgabe und beschäftigen keine einzige Person mit Behinderung. Wenn wir die UN-Konvention ernst nehmen, müssen wir aktiv werden. Unternehmen, die ihre gesellschaftliche Aufgabe nicht erfüllen, sollten spürbar mehr zahlen."

 

Hintergrund:

Der DGB schlägt vor, die gesetzlichen Abgaben für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen deutlich zu erhöhen:

  • bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent von 125 auf 250 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz und Monat,
  • bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent von 220 auf 500 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz und Monat,
  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent von 320 auf 750 Euro pro fehlendem Arbeitsplatz und Monat.

Laut Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren 2016 im Durchschnitt 5,2 Prozent aller Beschäftigten in NRW schwerbehindert. Bei den öffentlichen Arbeitgebern lag der Anteil an den Beschäftigten bei 7,1 Prozent, bei privaten Arbeitgebern hingegen nur bei 4,7 Prozent. Ohne die vorbildliche Arbeit von über 300 Integrationsbetrieben in NRW wären die Werte noch erheblich schlechter. Damit verfehlen die privaten Unternehmen in NRW die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent.


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