Über die neuen Handlungsmöglichkeiten und Vorschriften im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) haben sich 500 Personalrätinnen und -räte aus Nordrhein-Westfalen auf einer Konferenz ausgetauscht. Erste Erfahrungen der Konferenzteilnehmer zeigten, dass vielen Dienststellenleitern noch das Bewusstsein dafür fehlt, dass die Personalvertretung jetzt frühzeitiger in Entscheidungen eingebunden werden kann.
In Dienststellen kann beispielsweise ein Wirtschaftsausschuss zur Information und Beratung eingerichtet werden; bei prekärer Beschäftigung und Gesundheitsschutz haben Personalräte nun auch Mitbestimmungsmöglichkeiten. Nach heftiger Kritik der Gewerkschaften an Einschnitten bei der Mitbestimmung trat 2011 das neue LPVG in Kraft. Es nahm die Einschränkungen zurück, die 2007 vorgenommen worden waren.
Hier finden sich die Vorträge der Personalrätekonferenz in Mülheim/Ruhr vom 11.09.2012.