Die Landesregierung ist der Forderung des DGB NRW nachgekommen, die für den Tarifbereich geltende Übergangsregelung einer altersunabhängigen Urlaubsgewährung von 30 Tagen Erholungsurlaub für die Jahre 2011 und 2012 im Sinne eines Gleichklanges mit dem Tarifbereich und zur Beseitigung bestehender Altersdiskriminierung auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Das bedeutet, dass für die Jahre 2011 und 2012 auch Beamtinnen und Beamten unter 40 Jahren ein Erholungsurlaub von 30 Tagen im Jahr bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage die Woche gewährt wird.
Eine dauerhafte Regelung für die Zeit ab 2013 ist hiermit noch nicht getroffen. Diese steht noch aus. Der DGB NRW fordert auch hier grundsätzlich eine Orientierung an einer zukünftigen Einigung der Tarifparteien in der anstehenden Tarifrunde 2013 des TV-L.