Deutscher Gewerkschaftsbund

14.05.2020

Beschäftigteninteressen müssen bei der Digitalisierung im Blick behalten werden – DGB NRW bezieht Stellung zu den Änderungen der Landesregierung am E-Government-Gesetz

Der DGB NRW hat anlässlich einer Anhörung im Landtag am 14.5.2020 zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu Änderungen am E-Government-Gesetz NRW Stellung bezogen. Wir kritisieren,  dass die Beschäftigtenbelange keine Rolle spielen. Für die von der Landesregierung geplante Beschleunigung der Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse fehlt es außerdem an finanziellen und personellen Ressourcen. Ohne Not wird überdies eine beteiligungsorientierte Umsetzung gefährdet, weil Zeit zur Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen fehlt. Ferner vermissen wir ein Konzept zur Begleitung der digitalen Transformation für die Beschäftigten in den Dienststellen.


Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier:


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