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Stellungnahmem des DGB NRW zum Entwurf der Elften Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW (BVO)
Die Landesregierung hat dem DGB den Entwurf der Elften Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW (BVO) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Unsere Bilanz fällt gemischt aus. Die seit 2002 unverändert gebliebene Einkommensobergrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt*innen sowie Lebenspartner*innen wird endlich von 18.000 auf 20.000 Euro angehoben und jährlich dynamisiert. Die Umsetzung unserer langjährigen Forderung wird begrüßt. Demgegenüber wird erkennbarer Reformbedarf nicht angegangen. So bleibt es bei der vielfach kritisierten Kostendämpfungspauschale. Ebenfalls bedauerlich ist, dass die Landesregierung weiter an der Benachteiligung von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamt*innen festhält. weiterlesen …Artikel