Verdienst du an der Hochschule, was du verdienst? Für rd. 35.600 studentische Beschäftigte ist das keine Selbstverständlichkeit. Denn sie dürfen über ihr Gehalt nicht mitentscheiden. Ihnen wird das vorenthalten, was für andere Beschäftigte selbstverständlich ist: Ein Tarifvertrag, der ihre Arbeitsbedingungen regelt.
Die gelebte Praxis: Willkür statt Berechenbarkeit
An den Hochschulen in NRW findet für die Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsbedingungen und das Gehalt also nicht einseitig diktieren. Stattdessen ist die Hochschule an den Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di gebunden und muss mindestens die dort vereinbarten Bedingungen einhalten.
Doch davon gibt es eine fatale Ausnahme: Wer als studentisch Beschäftigter im Bereich Forschung und Lehre und damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten arbeitet, für den findet der TV-L keine Anwendung. Die Folge: Schlechtere Arbeitsbedingungen, wie z.B. weniger Urlaub und deutlich weniger Gehalt.
Statt berechenbarer Arbeitsbedingungen gilt für studentisch Beschäftigte: Das Gehalt wird von der jeweiligen Hochschule einseitig festgesetzt. So ist in NRW ein ungerechter Wildwuchs entstanden. Viele Beschäftigte erhalten nur den gesetzlichen Mindestlohn, bei anderen ist nicht Tätigkeit und Leistung entscheidend, sondern der jeweilige Arbeitsort. Dies zeigt der hier erstmals veröffentlichte große Gehaltsreport für studentisch Beschäftigte an Hochschulen in NRW.
2023 – Das Jahr, in dem wir entscheiden!
Her mit dem TVStud!
Seit über 30 Jahren blockieren die Finanzminister der Länder über den Arbeitgeberverband TdL einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte. Doch diese Blockade bröckelt! Im Rahmen der Tarifrunde der Länder 2021 kam es erstmals in der Geschichte zu bundesweiten Streiks. Mit Erfolg! In über 30 Städten sind TVStud-Initiativen entstanden – Tendenz steigend. Auch die CDU-Grünen geführte NRW-Landesregierung spricht sich für die Tarifierung studentisch Beschäftigter aus. Diesen Worten müssen nun Taten folgen: 2023 kommen die Arbeitgeber an diesem Thema nicht vorbei!
Damit wir erfolgreich sind, müssen wir viele sein.
Also sei auch Du dabei!