Das am Wochenende von der Bundesregierung verkündete dritte Entlastungspaket sieht eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes vor. Warum die Versorgungsempfänger*innen der Länder im entsprechenden Beschlusspapier nicht genannt werden, ist nicht nachvollziehbar. Fakt ist, dass sie die 300 Euro auch erhalten müssen! Auch für sie muss der Bund entsprechend Geld zur Verfügung stellen. Bei Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes sind die Rentenversicherung und andere auszahlende Stellen auch nur der Auszahlungskanal. Das Geld stellt hierfür der Bund zur Verfügung. Der DGB wird sich für eine entsprechende Umsetzung stark machen. Zur Not muss das Land NRW diese Gerechtigkeitslücke ausgleichen. Die extremen Teuerungsraten treffen auch die Pensionär*innen in NRW. Sie dürfen nicht zum wiederholten Mal bei einer Sonderzahlung leer ausgehen!