Deutscher Gewerkschaftsbund

17.10.2022

ver.di NRW: ver.di kritisiert Lohndumping bei Studierenden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft kritisiert das Lohndumping bei Beschäftigten (Studierende mit und ohne Bachelor-Abschluss) an den Hochschulen in NRW. Die Mehrheit der Hochschulen zahlt hier nur den gesetzlichen Mindestlohn und knapp darüber. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage und Auswertung von ver.di. Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnsektor zu beschäftigten entwertet die Leistungen in Lehre und Forschung.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.10.2022 müssen 28 von 30 Hochschulen ihre Gehälter für diese Berufsgruppen auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro erhöhen. „Studentisch Beschäftigte sind keine Hilfskräfte, sondern unersetzlich für den Betrieb von Lehre und Forschung.“, so Dirk Hansen, ver.di-Gewerkschaftssekretär für Bildung und Wissenschaft NRW. Eine Entlohnung auf Mindestlohnniveau ist aus Sicht der Gewerkschaft inakzeptabel.

Besonders prekär ist die Situation für Hochschulbeschäftigte mit Bachelor-Abschluss, die sich zugleich auch bei ihrem eigenen Arbeitgeber durch das Fortführen des Studiums (Diplom, Master) weiter qualifizieren. Ihr Stundenlohn beträgt an den Universitäten ab Oktober 2022 durchschnittlich nur 13,72 Euro. Dies sind rund vier Euro weniger als berufliche Tätigkeiten mit einem Bachelor-Abschluss im öffentlichen Dienst. Die Hochschulen begründen dies damit, dass bei dieser Beschäftigtengruppe das Studium an der jeweiligen Hochschule im Vordergrund stehe und dies die Zahlung von Niedriglöhnen rechtfertige. ver.di kritisiert diese Vorgehensweise der Hochschulen und fordert eine bessere Zahlung. „Bachelorabsolvent*innen verfügen über ein vollwertiges dreijähriges Studium. Hochschulen, die dies nicht finanziell honorieren, werten den Bachelor-Abschluss ab, bestrafen den Willen zur Fortbildung und betreiben Lohndumping.“, so Hansen.

ver.di fordert die Arbeitgeber auf, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Sie müssen ihren Einfluss im Arbeitgeberverband deutscher Länder geltend machen, damit für studentisch Beschäftigte und sog. wissenschaftliche Hilfskräfte ein Tarifvertrag abgeschlossen wird. Nur auf diesem Weg sei eine faire und transparente Lohngestaltung möglich.


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