Der DGB NRW hat mit dem Finanzministerium auch für das Jahr 2020 die Ruhendstellung von Widersprüchen wegen nicht amtsangemessener Alimentation vereinbart. Staatssekretär im Finanzministerium NRW Dr. Opdenhövel sagte dem DGB in einem Gespräch zu, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung auch in diesem Jahr angewiesen werde, entsprechende Widersprüche ruhend zu stellen und einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären. Die Zusage gilt sowohl für Widersprüche wegen eines zu niedrig bemessenen Familienzuschlages bei Beamt*innen mit mehr als 2 Kindern, als auch bei Widersprüchen wegen einer insgesamt zu niedrig bemessenen Besoldung wegen einer Verletzung des Mindestabstandsgebots.
Zu diesen Widersprüchen haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bereits die letzten Jahre geraten. Näheres dazu unter https://nrw.dgb.de/-/W2D
Auch in diesem Jahr müssen die entsprechenden Widersprüche wieder bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Die Mitgliedsgewerkschaften informieren dazu näher und haben bereits entsprechende Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt.
Im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Opdenhövel machte der DGB NRW noch einmal deutlich, dass bei Lösungsvorschlägen der Landesregierung kein Raum mehr für Besoldungsminimalismus bestehe – das habe die neuste Rechtsprechung des Bundeverfassungsgerichts noch einmal deutlich aufgezeigt. Aus Sicht des DGB NRW müsse die NRW-Besoldung deutlich verbessert werden.