Deutscher Gewerkschaftsbund

14.04.2015
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Gutachten zur Umsetzung der Schuldenbremse in NRW

Rietzler, Katja (2015): Zur Umsetzung der Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen: Spielräume erhalten (PDF, 347 kB)

Ab 2020 müssen auch die Länder die Schuldenbremse einhalten. NRW gehört zu den wenigen Bundesländern, die dazu noch keine landesrechtlichen Regelungen getroffen haben. Eine Expertise des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung bei der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) im Auftrag des DGB NRW kommt zu folgendem Schluss: NRW sollte ein einfaches Gesetz ohne Verfassungsrang zur Schuldenbremse beschließen, das der Haushaltspolitik größtmöglichen Spielraum lässt.


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