22.01.2019
DGB NRW
Am 22. Januar 2019 haben die nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktpartner diese Erklärung zur Umsetzung des sozialen Arbeitsmarkts in NRW unterzeichnet. Gemeinsames Ziel von Arbeitsministerium, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und der Bundesagentur für Arbeit ist, die Zahl von Langzeitarbeitslosen zu verringern.
22.01.2019
Jürgen Schulzki/Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Mit dem Teilhabechancengesetz erhalten Arbeitgeber seit diesem Jahr Lohnkostenzuschüsse in Höhe des Tariflohns, wenn sie Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen. Dafür hat sich der DGB stark gemacht. Jetzt gilt es, dass das Gesetz zügig in NRW umgesetzt wird. Arbeitsministerium, Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kommunen haben eine gemeinsame Erklärung verfasst, wie das gelingen soll.
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PM
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11.10.2018
Die Bundesregierung will mit der Einführung neuer Regelinstrumente zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" langzeitarbeitslosen Menschen einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bieten und ihnen die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe eröffnen. Der DGB NRW und die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen dieses Vorhaben, sehen aber Bedarf für Nachbesserungen.
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PM
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18.07.2018
Thomas Range/DGB NRW
Heute entscheidet das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt. Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW, begrüßt das Gesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf. So sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse nur in Höhe des Mindestlohns erhalten: "Das setzt vollkommen falsche Anreize, da so tarifgebundene Unternehmen benachteiligt und Arbeitsplätze im Niedriglohn-Sektor ausgebaut werden."
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PM
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14.03.2018
Colourbox
Durch jährlich 1 Milliarde Euro Bundesmittel und den im Koalitionsvertrag vereinbarten Passiv-Aktiv-Transfer könnten bis zu 50.000 Jobs für Langzeitarbeitslose in NRW geschaffen werden. Der DGB hat deshalb die Landesregierung heute im Landtag aufgefordert, sich dafür starkzumachen, dass die Gelder schnellstmöglich vor Ort ankommen und gute Beschäftigungsverhältnisse entstehen.
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14.03.2018
Stellungnahme vom 14. März 2018
© H-J Paulsen - Fotolia.com
Durch jährlich 1 Milliarde Euro Bundesmittel und den vereinbarten Passiv-Aktiv-Transfer könnten bis zu 50.000 Jobs für Langzeitarbeitslose in NRW geschaffen werden. Die Landesregierung muss sich nun dafür starkmachen, dass die Gelder schnellstmöglich vor Ort ankommen und gute Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Das heißt: unbefristet, sozialversichert und tariflich bezahlt.