Land und Kommunen haben die Aufgabe in NRW Rahmenbedingungen zu schaffen, die Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und sicheres Leben ermöglichen. Dafür arbeiten rund 850.000 Beamt*innen, Tarifbeschäftigte und Richter*innen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens.
Doch nur wenn sie unter guten Arbeitsbedingungen arbeiten, können sie die öffentliche Sicherheit und Daseinsvorsorge Tag für Tag gewährleisten – zum Beispiel als Lehrer*innen, Polizist*innen oder Feuerwehrleute.
Als DGB NRW setzten wird uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst ein. Als Spitzenorganisation koordinieren und unterstützen wir die gemeinsame Beamt*innenpolitik. Das heißt, wir verhandeln zum Beispiel mit der Landesregierung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und über Angelegenheiten des Dienstrechts. Dabei ist es stets unser Ziel, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamt*innen gute Arbeitsbedingungen zu sichern.
NRW steht vor großen Herausforderungen. Pandemie, Umweltkatastrophen – und die großen Transformationsaufgaben - fordern uns heraus und zeigen in großer Deutlichkeit, dass wir zu einem sozialen, ökologischen und demokratischen Wandel umsteuern müssen.
Die Landesregierung hat dem DGB den Entwurf der Elften Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW (BVO) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Unsere Bilanz fällt gemischt aus. Die seit 2002 unverändert gebliebene Einkommensobergrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt*innen sowie Lebenspartner*innen wird endlich von 18.000 auf 20.000 Euro angehoben und jährlich dynamisiert. Die Umsetzung unserer langjährigen Forderung wird begrüßt. Demgegenüber wird erkennbarer Reformbedarf nicht angegangen. So bleibt es bei der vielfach kritisierten Kostendämpfungspauschale. Ebenfalls bedauerlich ist, dass die Landesregierung weiter an der Benachteiligung von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamt*innen festhält.
Das Landespersonalvertretungsgesetz ist das Handwerkszeug für Interessenvertreter im öffentlichen Dienst. Wie gut Beschäftigteninteressen in Dienststellen zum Zuge kommen, hängt maßgeblich von den darin normierten Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitbestimmung ab. Laden Sie sich hier den Gesetzestext herunter.
Foto: DGB NRW
Leitung Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamte
Tel.: 0211 3683-113
daniela.zinkann@dgb.de
Wie viel verdienen Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2021? Die aktuelle Besoldungstabelle gibt Ihnen Auskunft. Die Besoldungstabelle ist über die zuständige Gewerkschaft zu beziehen.