Land und Kommunen haben die Aufgabe in NRW Rahmenbedingungen zu schaffen, die Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und sicheres Leben ermöglichen. Dafür arbeiten rund 850.000 Beamt*innen, Tarifbeschäftigte und Richter*innen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens.
Doch nur wenn sie unter guten Arbeitsbedingungen arbeiten, können sie die öffentliche Sicherheit und Daseinsvorsorge Tag für Tag gewährleisten – zum Beispiel als Lehrer*innen, Polizist*innen oder Feuerwehrleute.
Als DGB NRW setzten wird uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsgewerkschaften für Gute Arbeit im öffentlichen Dienst ein. Als Spitzenorganisation koordinieren und unterstützen wir die gemeinsame Beamt*innenpolitik. Das heißt, wir verhandeln zum Beispiel mit der Landesregierung über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und über Angelegenheiten des Dienstrechts. Dabei ist es stets unser Ziel, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamt*innen gute Arbeitsbedingungen zu sichern.
Der DGB NRW begrüßt die geplante Entfristung der Jubiläumszuwendungsverordnung ausdrücklich. Allerdings halten wir eine moderate Anpassung der Höhe der Zuwendungen im Zuge der Entfristung für angebracht.
Der DGB NRW hat zu einer geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes, mit der die Einführung digitaler Personalakten für Beamtinnen und Beamte in NRW ermöglicht werden soll, erneut Stellung genommen. Nach einer ersten Stellungnahme im Herbst 2020 waren kleinere Verbesserungen am Ausgangsentwurf entsprechend unserer Anregungen vorgenommen worden. Allerdings blieben zentrale Forderungen und Bedenken weiter offen. Diese hat der DGB NRW in seiner zweiten Stellungnahme daher erneut bekräftigt.
Insbesondere die vergangenen zwei Jahre stellten für die Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich mit den Belastungen der Aufklärung von Straftaten aus dem Bereich der Kinderpornographie und des Kindesmissbrauchs auseinandersetzen mussten, eine enorme Herausforderung bis an die Grenze der physischen und psychischen Belastbarkeit dar. Dass die Landesregierung mit dem nun vorgelegten Entwurf ein Zeichen der Wertschätzung setzen möchte, ist zu begrüßen. Aus Sicht des DGB NRW ist jedoch bedauerlich, dass sich bei der Umsetzung dieser Zulage ein zeitlicher Verzug eingestellt hat, der dem ursprünglichen Gedanken der Zulage zuwiderläuft.
Foto: Thomas Range/DGB NRW
Leitung Abteilung Öffentlicher Dienst/Beamte
Tel.: 0211 3683-113
daniela.zinkann@dgb.de
Wie viel verdienen Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2021? Die aktuelle Besoldungstabelle gibt Ihnen Auskunft. Die Besoldungstabelle ist über die zuständige Gewerkschaft zu beziehen.