Nicht nur in der Privatwirtschaft schreitet die Digitalisierung voran, auch im öffentlichen Dienst ist sie längst Thema. In der Broschüre "Beschäftigte first!" benennen der DGB NRW und seine Gewerkschaften sieben Schlüssel, um den Digitalisierungsprozess im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Laden Sie sich das komplette Positionspapier herunter oder bestellen Sie sich eine gedruckte Version unter melanie.balasz@dgb.de.
Eine Gestaltung der Digitalisierung in der Verwaltung ist dringend nötig: Bei einer repräsentativen, deutschlandweiten Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit im Jahr 2016 gaben die befragten Beschäftigten aus der öffentlichen Verwaltung zu 93 % an, von Digitalisierungsprozessen am Arbeitsplatz betroffen zu sein. Dabei zogen in der öffentlichen Verwaltung nur 5 % der Befragten eine positive Bilanz. Jeder Zweite hingegen gab an, die Digitalisierung habe eher zu einem Anstieg seiner Arbeitsbelastung geführt. Das zeigt: Schon jetzt beeinflusst Digitalisierung massiv auch die Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und das meist leider nicht positiv.
Der DGB NRW fordert deshalb die nordrhein-westfälische Landesregierung und die öffentlichen Arbeitgeber dazu auf, die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes zur Gestaltung guter Arbeit zu nutzen. Die Beschäftigteninteressen müssen jetzt in den Blick genommen werden. Die Digitalisierung darf sich daher nicht noch verschärfend auswirken. Sie muss so gestaltet werden, dass sie nicht mehr Arbeit, sondern gute Arbeit schafft. Das ist nicht nur im Sinne der Beschäftigten, sondern auch gut für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft – denn nur so kann ein funktionsfähiger öffentlicher Dienst auch in Zukunft erhalten bleiben.
Lesen Sie in unserem Positionspapier, welche Punkte dabei berücksichtigt werden müssen: Beschäftigte first! Anforderungen des DGB NRW an die digitale Transformation des öffentlichen Dienstes
Nicht nur in der Privatwirtschaft schreitet die Digitalisierung voran, auch im öffentlichen Dienst ist sie längst Thema. Mit dieser Broschüre benennen der DGB NRW und seine Gewerkschaften sieben Schlüssel, um den Digitalisierungsprozess im Sinne der Beschäftigten zu gestalten.
Digitalisierung ist nicht nur ein wichtiges Thema in der Privatwirtschaft, auch der öffentliche Dienst verändert sich deutlich. Laut vorliegender Sonderauswertung des Index Gute Arbeit beeinflusst die Digitalisierung den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst sogar gravierender als in Unternehmen.
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Der DGB NRW fordert die Schaffung eines Schutzrahmens für die Beschäftigten. Denn sie müssen in erster Linie von der Flexibilität profitieren, die Digitalisierung ermöglicht – nicht nur die Arbeitgeber. Negative Auswirkungen in den Dienststellen sind durch entsprechende Regelungen und Schulungen zu begrenzen. Dabei ist besonders an folgende mögliche Problemfelder zu denken:
Neue Technik kann mehr flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen. Diese Chance muss genutzt werden, um die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten zu stärken.
Im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz brauchen wir mehr Personal, das Lösungen für die neuen Herausforderungen findet. Für diese Aufgabe ist es mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Der Dienstherr muss seinen Beschäftigten zeitgemäße Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. "Bring Your Own Device" – also die Nutzung privater Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops – aufgrund schlechter technischer Ausstattung des Arbeitsplatzes ist keine Lösung. Hier gibt es zu viele Datenschutz- und Haftungsfragen.
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Damit Digitalisierung gelingt, müssen die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen als Experten und Vermittler frühzeitig eingebunden werden. Nur wenn die Interessen der Beschäftigten von Anfang an mitgedacht werden, kann der digitale Wandel gelingen. Voraussetzungen hierfür sind:
Die Leitungen der Dienststellen und die Landesregierung müssen eine Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen von Anfang in einem geordneten Prozess organisieren.
Dieser Beteiligungsprozess muss bereits in den in den Lenkungsgremien beginnen. Denn dort erfolgen bei IT-Verfahren in frühen Stadien der Planung und Beschaffung weitreichende Weichenstellungen.
Der DGB NRW als Spitzenorganisation für Beamtinnen und Beamte muss im Rahmen des geordneten Prozesses frühzeitig und fortlaufend an der Umsetzung des Großprojektes Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beteiligt werden.
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Der DGB NRW fordert von der Landesregierung eine Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten die notwendigen zusätzlichen Kompetenzen erwerben, um mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten. Dafür braucht es:
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, während der Arbeitszeit für die Fort- und Weiterbildung ausreichend Freiräume zu schaffen.
Die Landesregierung muss Klarheit schaffen, welche Beschäftigtengruppen und welche Stellenanteile sich besonders durch digitale Techniken ändern. Nur so ist sie fähig, passgenaue Qualfizierung und Personalentwicklung zu ermöglichen.
Besoldung und Entgelt sind an das erhöhte Qualifizierungsniveau anzupassen.
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Digitalisierung darf nicht zum Synonym für Stellenabbau im öffentlichen Dienst verkommen. Klar ist: Gerade für den Transformationsprozess wird deutlich mehr Personal gebraucht.
Zu hohe Effizienz-Erwartungen oder eine voreilige Realisierung einer angeblichen Dividende werden das Ziel einer effektiven Verwaltung vereiteln. Kommt es am Ende zu Effizienzgewinnen, müssen sie zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit ins System öffentlicher Dienst reinvestiert werden.
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Öffentliche Leistungen und Daseinsvorsorge müssen auch digital weiter durch den Staat in guter Qualität, barrierefrei und sozial unabhängig verantwortet werden. Daher muss der Staat und damit in erste Linie die Landesregierung Privatisierung vermeiden.
Der Staat darf sich auch nicht so in die Abhängigkeit von privaten Dritten begeben, dass ihm die Kontrolle entgleitet. Eigene Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung müssen daher weiter ausgebaut werden. Wenn der Staat digitale Arbeitsbeziehungen eingeht, kommt ihm eine besondere Verantwortung zu, in diesen Geschäftsbeziehungen auf die Gewährleistung von guter Arbeit zu achten.
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Die mit der zunehmenden Digitalisierung im öffentlichen Dienst anwachsenden Datenmengen über Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Beschäftigte müssen sicher vor Hackerangriffen, Sabotage und Missbrauch geschützt werden. In den Dienststellen ist daher der Ausbau von Datenschutz und IT-Sicherheit dringend notwendig. Hierfür müssen finanzielle und personelle Ressourcen bereitstehen.
Beschäftigte brauchen Schutz vor einem System der permanenten Bewährung und Überwachung. Das erfordert vor allem einen Ausbau des Beschäftigtendatenschutzes.
Wie viel verdienen Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen ab 01.12.2022? Die aktuelle Besoldungstabelle gibt Ihnen Auskunft. Die Besoldungstabelle ist über die zuständige Gewerkschaft zu beziehen.