Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 01.06.2016

DGB begrüßt Nachbesserungen bei der Dienstrechtsreform

Der DGB NRW begrüßt die Nachbesserung an der Dienstrechtsreform durch die Fraktionen von SPD und Grünen im Landtag. Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, erklärt:

"Wer für das Land arbeitet, muss von seiner Besoldung leben können. Die Abschaffung der prekären Besoldungsgruppen A3 und A4 trägt hierzu bei. Außerdem folgt sie der Rechtsprechung, dass öffentlich Bedienstete nicht gezwungen sein dürfen, Sozialleistungen wegen Armut zu beanspruchen.

Arbeit im öffentlichen Dienst wird attraktiver

Mit der Verbesserung der Frauenförderung, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Pensionswirksamkeit der Gefahrenzulagen sind die Landtagsfraktionen den Forderungen der Gewerkschaften nachgekommen. So wird Arbeiten im öffentlichen Dienst endlich wieder attraktiver.

Änderungen kostenneutral

All diese Maßnahmen sind für den Landeshaushalt kostenneutral, weil allein über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten deutlich größere Einsparungen entstehen.

Weitere Änderungen beim Dienstrecht nötig

Trotz der positiven Gesamteinschätzung, bleiben wir Gewerkschaften bei unseren Forderungen: Die überlange Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten von 41 Stunden muss auf das tarifliche Maß zurückgeführt werden. Die gleiche Besoldung aller Lehrkräfte steht ebenfalls noch aus. Dabei machen vorliegende Rechtsgutachten deutlich, dass das Land auch aus juristischer Sicht die Lehrerbesoldung anpassen muss. Eine Einstufung von Lehrerinnen und Lehrer mit Master-Abschluss in den höheren Dienst ist überfällig."


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