Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 30.06.2020

DGB NRW: Landesregierung beseitigt Schutz für Millionen von Mieterinnen und Mietern

Morgen tritt in NRW eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft. Das hat zur Folge, dass durch das Handeln der Landesregierung in zahlreichen Städten Mieterschutzverordnungen auslaufen und der Schutz für Millionen von Mieterinnen und Mieter in NRW zusammen gestrichen wird.

„Die Landesregierung erweckt durch ein zweifelhaftes Gutachten den Eindruck, als habe sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW entspannt“, so Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. „In Aachen zum Beispiel wurde nicht die Stadt selbst als Maßstab heran gezogen, sondern die Städteregion, ehemals der Kreis Aachen. Damit wurde die Problemlage des städtischen Wohnmarktes verwässert. Die Aufgabe der Politik liegt aber gerade darin, dass das Wohnen in den Städten nicht zum Luxus verkommen darf. Im Gegensatz zu dem Gutachten merken die Mieterinnen und Mieter im Land: Die Situation hat sich in den letzten Jahren weiter zu gespitzt. Mit der neuen Mieterschutzverordnung, die eher eine Vermieterschutzverordnung darstellt, setzt die Landesregierung ihre Irrfahrt in der Wohnungspolitik fort“, erklärt die DGB NRW-Vorsitzende.

Ab dem 1.7. soll der besondere Mieterschutz nur noch in 18 Städten mit 2,9 Millionen Einwohnern gelten. Der bisherige Schutz der Mieter war deutlich umfassender.

Am härtesten trifft die Neuerung der schwarz-gelben Landesregierung die Mieterinnen und Mieter in laufenden Verträgen. Bislang waren durch die Kappungsgrenzenverordnung 6,4 Mio. Mieterinnen und Mieter in 37 Städten davor geschützt, dass in laufenden Verträgen die Mieten in drei Jahren um mehr als 15 Prozent angehoben werden konnten. Dieser Schutz entfällt nun für viele.

Die gerade erst vom Bundesgesetzgeber geschärfte Mietpreisbremse (Mietpreisbegrenzungsverordnung) wird in NRW ausgebremst. Davon profitierten potentiell bisher in 22 Städten 4,1 Mio. Einwohner. Dazu trat die Kündigungssperrfristverordnung, die bisher in 37 Städten 4,5 Mio. Einwohner bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt hatte. Diese Umwandlungsverordnung läuft nun sang- und klanglos aus.

„Es ist angesichts der Lage auf den Wohnungsmärkten völlig unverständlich, dass Städte wie Aachen und Leverkusen, aber auch Paderborn und Bielefeld ohne Mieterschutz durch das Land auskommen sollen“, so Anja Weber. „Schlechte Nachrichten gibt es auch für die Mieterinnen und Mieter im gesamten Ruhrgebiet: Hier wird die neue Verordnung nirgends gelten. Warum Städte wie Dortmund, Essen und Mülheim, nun keines Schutzes mehr bedürfen, ist nicht nachzuvollziehen. Sie sind im letzten Jahr noch unter den Schutzschirm der Kappungsgrenzen genommen wurden, der sich nun in Luft auflöst.“ Auch Städte und Kreise rund um Düsseldorf, wie Neuss, Dormagen, Ratingen, Hilden und Monheim, die ebenfalls unter Wohnungsknappheit und steigenden Mietbelastungen leiden, sind in der neuen Verordnung gar nicht mehr abgebildet. Hier ist aber die Situation ähnlich wie im Speckgürtel von Köln.

„In der aktuellen Situation muss der Schutz der Mieterinnen und Mieter eher ausgebaut, statt abgebaut werden“ betont die Gewerkschafterin. „Und gleichzeitig braucht es mehr Engagement der Landesregierung für den Bau von preisgünstigen Wohnungen, damit Beschäftigte nicht aus den Städten verdrängt werden.“


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