Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Besoldungsgesetz erklärt Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW:
„Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist eindeutig: Die tiefen Einschnitte bei der Übertragung des Tarifergebnisses 2013 und die beschlossenen Nullrunden für den höheren Dienst sind verfassungswidrig. Der Gesetzgeber darf die Entwicklung der Gehälter von Lehrern, Polizisten und Richtern nicht willkürlich von der Haushaltslage abhängig machen. Der Landtag muss nun neu über die Besoldung entscheiden. Das ist ein klarer Erfolg der Gewerkschaften.
Dem Gesetzgeber hätte diese Schlappe vor Gericht leicht erspart werden können. Leider waren weder die Landesregierung noch die Regierungsfraktionen bereit, mit den Gewerkschaften über eine für die Beschäftigten faire Lösung zu verhandeln, die gleichzeitig mit der Verfassung in Einklang steht. Ignoriert wurde auch das einhellige Urteil der Sachverständigen, die im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor der Unrechtmäßigkeit des Gesetzes gewarnt haben. Und auch der Protest tausender Lehrer, Polizisten und Richter ließ die Verantwortlichen bis zuletzt kalt.
Wir erwarten, dass die Landesregierung aus ihren Fehlern gelernt hat und nun endlich mit den Gewerkschaften in Verhandlungen eintritt.“