Heute wird im Landtag über das "Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen" beraten. Dazu erklärt Sabine Graf, stellv. Vorsitzende des DGB NRW:
"Der vorliegende Gesetzentwurf löst die Probleme nicht, denn er orientiert sich nicht ausreichend an der Verbesserung der Versorgungsqualität. Außerdem löst er nicht die zentrale Frage der Personalnot in den Krankenhäusern.
Eine gut erreichbare und hochwertige Krankenhausversorgung muss weiter sichergestellt werden. Die Krankenhäuser in NRW bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung. Sie sind ein zentrales Element der Grundversorgung, nicht nur in Zeiten von Corona. Wohnortnahe Versorgungsstrukturen dürfen nicht zugunsten übergeordneter, großer Zentren aufgegeben werden, die dann im Notfall nicht rechtzeitig erreicht werden können. Wichtig wäre jetzt, eine entsprechende Diskussion zur Ausweitung der ambulanten und sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen zu beginnen, um die Ergebnisse dann zur Grundlage einer Neuausrichtung in der Krankenhausplanung in NRW zu machen. Dazu kommt, dass die zentralen Probleme der Beschäftigten in den Krankenhäusern behoben werden müssen.
Wir erwarten jetzt beherzte Entscheidungen, damit die Krankenhäuser auch in Zukunft ihrem Versorgungsauftrag nachkommen können. Dazu gehören zum einen die Einführung eines verbindlichen Personalstandards im nichtärztlichen Bereich sowie zum anderen die vollständige Refinanzierung der Investitionskosten durch das Land NRW. Die Position der Beschäftigten muss deutlich stärker in den Diskussionsprozess einbezogen und flankierende Maßnahmen zur Entlastung des Personals müssen planerisch eingebettet werden. Ohne diese Elemente wird eine neue Krankenhausplanung in NRW keine Antwort auf die wachsende Personalnot und den Fachkräftemangel finden."