„Es ist gut, dass sich die Landesregierung korrigiert“, kommentiert Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, die Entscheidung, die Beförderungssperre für Beamtinnen und Beamte in NRW ab sofort wieder aufzuheben. „Damit gibt der Finanzminister auch ein Signal, dass er nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung auf die Beschäftigten des Landes wieder zugehen will. Schulen ohne Schulleitungen, Finanzämter ohne Führungspersonal und unterwertig bezahlte Polizeibeamte können NRW nicht nach vorne bringen“, so Meyer-Lauber.
Mit der Haushaltssperre hatte Finanzminister Walter-Borjans eine allgemeine Beförderungssperre über NRW verhängt. Zwischenzeitlich sind mit den Gewerkschaften und der Landesregierung Verhandlungsgespräche über eine Korrektur des Besoldungsgesetzes von 2013 für Mitte August vereinbart worden, in denen eine Lösung nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gefunden werden soll. Das Gericht hatte insbesondere die doppelte Nullrunde für die Jahre 2013 und 2014 als verfassungswidrig zurückgewiesen. Der DGB setzt sich für die Übertragung des Tarifergebnisses auf alle Beamtinnen und Beamte in NRW ein.