Zur heutigen Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes im Düsseldorfer Landtag erklärt Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW:
„Mit dem neuen Hochschulgesetz gibt die Landesregierung ihren politischen Gestaltungsanspruch auf. Das ist ein entscheidender Fehler. Gerade im Hochschulbereich muss es darum gehen, zu gestalten anstatt zu entfesseln. Der Ärzte- und der Lehrermangel, der Strukturwandel und die Digitalisierung sind Herausforderungen, die nach einer politischen Gesamtstrategie für Forschung und Lehre verlangen. Wenn jede Hochschule ihr eigenes Süppchen kocht, kann das der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens erheblich schaden.
Die Streichung der sogenannten Zivilklausel ist angesichts der internationalen Entwicklungen ein fatales Zeichen. Die Gewerkschaften sind überzeugt, dass Wissenschaft und Forschung am Allgemeinwohl auszurichten sind und einen Beitrag für eine friedliche Welt leisten müssen.
Auch für die Beschäftigten bedeutet das neue Gesetz einen Rückschritt. Der von der rot-grünen Landesregierung eingeführte Rahmenkodex Gute Arbeit wird ersatzlos gestrichen. Dabei sind gute Arbeitsbedingungen Voraussetzung dafür, eine innovative Wissenschaft und eine gute Lehre betreiben zu können.
Während sich die Landesregierung bei der Steuerung der Hochschulen und den Arbeitsbedingungen aus der Verantwortung stiehlt, nimmt sie die Studierenden übermäßig hart an die Kandare. Starre Anwesenheitspflichten sind gerade für Studierende mit Migrationshintergrund und niedriger Bildungsherkunft eine Bürde. Weil sie häufig neben dem Studium arbeiten müssen, sind sie auf flexible Rahmenbedingungen angewiesen. Und auch die neu eingeführten Online-Self-Assessment und Studienverlaufsvereinbaren tragen nicht zur Chancengleichheit bei. Gerade Studierende mit schwierigeren Startbedingungen brauchen kontinuierliche, persönliche und individuelle Unterstützung und keine Zwangsinstrumente.
Leider hat die Landesregierung versäumt, diese und andere Kritikpunkte aufzugreifen, die bereits in der Anhörung von Experten geäußert wurden. So gibt es nur wenige positive Veränderungen durch das neue Gesetz. Dazu gehört sicherlich die Weiterentwicklung des Graduierteninstituts NRW zu einem Promotionskolleg. Damit wird die Promotion an Fachhochschulen ohne Beteiligung von universitärer Seite möglich.“