Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 25.02.2022

DGB NRW: Betriebsrat wählen – Für gute Arbeit und Mitbestimmung im Betrieb

Alle vier Jahre werden in Deutschland Betriebsräte gewählt – 2022 ist es ab dem 1. März wieder soweit. Zum Start der Betriebsratswahlen erklärt Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW:

„Betriebsräte sind ein zentraler Bestandteil für gute und fair bezahlte Arbeit. Sie engagieren sich dafür, dass Tarifverträge und Gesetze umgesetzt werden und sorgen so für sichere Arbeitsplätze und Arbeitsverhältnisse. Dabei haben sie ihr Ohr nah an der Belegschaft: Betriebsräte kennen die Probleme und Wünsche ihrer Kolleginnen und Kollegen und haben dafür einen direkten Draht zur Geschäftsführung. Sie helfen bei individuellen Problemen und sorgen für eine gerechte Bezahlung. Kurz: Betriebsräte leben tagtäglich die innerbetriebliche Demokratie.

Und das zahlt sich gleich mehrfach aus: In Betrieben mit Betriebsrat verdienen die Beschäftigten nicht nur mehr Geld, sie haben auch häufiger familienfreundliche Arbeitszeiten und mehr Urlaub. In der Corona-Pandemie zeigt sich: Mit Betriebsrat gab es fast doppelt so häufig eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wie in anderen Betrieben. Auch profitierten die Angestellten hier öfter von den Möglichkeiten der mobilen Arbeit. Gleichzeitig gewinnt auch das Unternehmen: Gibt es einen Betriebsrat ist der Betrieb nachweislich innovativer und produktiver.

Wir stehen vor großen Herausforderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung. Hierfür brauchen wir starke Betriebsräte, die die Zukunft der Arbeitswelt im Sinne der Beschäftigten mitgestalten. Darum: Wählen gehen und für gute Arbeit im Betrieb sorgen.“


Weitere Informationen

Die Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 statt. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen gegründet werden. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter*innen sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten. Informationen über die Wahlen finden Sie unter: http://www.dgb.de/betriebsratswahl


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