Deutscher Gewerkschaftsbund

Wie gründe ich einen Betriebsrat?

Informationen für Betriebsräte und solche, die es werden wollen

Mit einem Betriebsrat sind Beschäftigte wesentlich besser gestellt. Sie haben mehr Rechte und sind besser einbezogen in betriebliche Prozesse. Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.

Betriebsräte: Damit Arbeit menschlich bleibt

Ob Länge der Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Arbeitsorganisation – es gibt Fragen, die nicht jeder einzeln mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann. Betriebsräte und Betriebsrätinnen sorgen dafür, dass Arbeit menschlich bleibt. Gewählt werden sie alle 4 Jahre von der Belegschaft. Über 70 Prozent aller Betriebsräte sind Gewerkschaftsmitglieder. Ein hoher Vertrauensbeweis. Je nach Größe des Betriebs besteht der Betriebsrat aus ein bis über 35 Mitgliedern. Je nach Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb muss der Arbeitgeber ab 200 Beschäftigten ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder freistellen.

Der DGB bietet zum Thema Betriebsrat in einem ausführlichen Online-Dossier Informationen zu allen zentralen Fragen.

Aktuelles des DGB NRW zum Thema Betriebsrat