DGB NRW
Bezirkskonferenzen finden alle vier Jahre, aber spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Bundeskongress statt. Sie bestehen aus 100 Delegierten der Gewerkschaften. Die Aufgaben der Bezirkskonferenzen sind:
die Tätigkeitsberichte des Bezirksvorstandes und der Revisionskommission entgegenzunehmen und über die Entlastung zu beschließen;
die Wahl der bzw. des Bezirksvorsitzenden und der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der aus drei Mitgliedern bestehenden Revisionskommission.
die Wahl der Regionsgeschäftsführer/innen auf der Grundlage von Wahlvorschlägen aus den jeweiligen Regionen;
gewerkschaftspolitische und organisatorische Anträge und Anregungen an den Bundesvorstand zu richten;
über die der Bezirkskonferenz vorliegenden Anträge zu beschließen sowie Forderungen und Vorschläge für die Landesgesetzgebung und zu landespolitischen Themen zu formulieren.
Eine außerordentliche Bezirkskonferenz ist einzuberufen auf Beschluss des Bezirksvorstandes oder auf Antrag von mehr als der Hälfte der im Bezirk vertretenen Gewerkschaften oder auf Antrag von Gewerkschaften, die mehr als die Hälfte der Mitglieder im Bezirk vertreten.