Be­schluss­la­ge De­le­gier­ten­ver­samm­lung DGB-Stadt­ver­band Köln vom 07.07.25

Datum

  • Antrag 01: Solidarisch steht die Brandmauer

    Antragsteller: IGBCE Bezirksvorstand Köln-Bonn
    Status: mit Veränderungen der ABK

    Die Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Köln möge beschließen: dass der DGB Stadtverband Köln und seine Mitgliedsgewerkschaften sich weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Köln stellt sich quer“ dafür einsetzen die Brandmauer gegen Faschisten zu schützen und zu stärken.

    Der DGB Stadtverband Köln bleibt Mitglied im Bündnis und setzt sich weiterhin für öffentlichkeitswirksame Kundgebungen und Demonstrationen und wirbt bei seinen Mitgliedern für die Beteiligung an diesen Aktionen.

    Wir dürfen nicht zulassen, dass Faschismus wieder salonfähig wird. Vor 80 Jahren wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit, 80 Jahre und 2 Tage nach der Befreiung fiel die Brandmauer im Bundestag.

    Wir müssen noch klarer Stellung beziehen und unsere Bemühungen weiter aufrechterhalten, um die gesellschaftliche Brandmauer vor den faschistischen und faschismusfreundlichen Angriffen zu schützen.

    Der DGB Stadtverband Köln und seine Mitgliedsgewerkschaften müssen in den notwendigen Aktionen und in der Bildungsarbeit noch stärker die gewerkschaftsfeindlichen, unsozialen und wirtschaftsreaktionären Positionen der AFD kritisieren. Leitbild muss dabei die Verteidigung der Bundesrepublik als „sozialer und demokratischer Rechtsstaat“ (Grundgesetz) sein. Es ist unsere Aufgabe als Gewerkschaften neben der Kritik an den rassistischen, nationalistischen und demokratiefeindlichen Positionen der AfD auch diese Aspekte zu betonen, die die Interessen der Beschäftigten und unserer Mitglieder unmittelbar betreffen.

    Dies muss passieren in Form von ausgeweiteten Bildungsangeboten Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen, Betriebsrät*innen, Vertrauensleuten und auch Hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär*innen. Dafür braucht es Aufklärungsarbeit und auch Workshops, um gemeinsam Strategien zu entwickeln. Hierbei ist eine Zusammenarbeit der DGB Jugend und Erwachsenenebene unerlässlich.

    Wir alle müssen die Brandmauern, die uns noch bleiben schützen, in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und auch in unserer Gewerkschaft.

    Gestern, Heute und Morgen: Nie wieder Faschismus!

    Beschluss: Angenommen

  • Antrag 02: Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes NRW (AWbG) zur Angleichung an die Regelung anderer Bundesländer

    Antragsteller: IGBCE Bezirksvorstand Köln-Bonn
    Status: mit Veränderungen der ABK

    Der DGB Stadtverband Köln fordert den DGB NRW auf, in den Gremien einen zeitgemäßen Entwurf für ein des nordrhein-westfälischen Bildungsurlaubsgesetzes (AWbG) zu entwickeln und auf eine Änderung AWbG einzuwirken, um Arbeitnehmer*innen die gleichen Ansprüche und Möglichkeiten im Bereich des Bildungsurlaubs zu gewähren, wie in anderen Bundesländern. Also zusätzlich auch für Ehrenamtliche Weiterbildung (z.B. wenn einer im Verein tätig ist), für allgemeine Bildung und für Kulturelle Bildung.

    Begründung: Die aktuelle Regelung des AWbG in NRW ist im Bundesvergleich rückständig und benachteiligt Arbeitnehmer*innen in Nordrhein-Westfalen. Eine Anpassung an die fortschrittliche Gesetzgebung anderer Bundesländer ist dringend erforderlich, um Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit sicherzustellen.

    Nachteile durch die derzeitige Regelung in NRW:

    1. Ungleichbehandlung im Bundesvergleich
      · Andere Bundesländer bieten Arbeitnehmer*innen eine wesentlich flexiblere und umfassendere Regelung des Bildungsurlaubs. In NRW schließt das Gesetz bestimmte Arbeitnehmer*innen oder kleinere Betriebe von der Regelung aus.
      · Arbeitnehmer*innen in NRW sind durch diese Einschränkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern im Nachteil. In NRW ist der Bildungsurlaub durch striktere Regelungen begrenzt, insbeson-dere in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Inhalte der Weiterbildungen.

       
    2. Eingeschränkte Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
      · Der Bildungsurlaub in seiner derzeitigen Form bietet nicht genügend Anreize oder Zugangsmöglichkeiten, um politische Bildung, berufliche Weiterbildung oder persönliche Entwicklung zu fördern.

       
    3. Verstärkung sozialer Ungleichheiten
      · Insbesondere Arbeitnehmer*innen mit geringerem Einkommen oder weniger flexiblen Arbeitszeiten können nur eingeschränkt von Bildungsangeboten profitieren.

    Argumente für eine Gesetzesänderung:

    1. Förderung der beruflichen Weiterbildung
      · Der Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmer*innen, sich in einer dynamischen Arbeitswelt weiterzuentwickeln und wichtige Zusatzqualifikationen zu erwerben.

       
    2. Stärkung der politischen Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe
      · Bildungsurlaub fördert gesellschaftliches Engagement und stärkt das Bewusstsein für demokratische Werte.

       
    3. Angleichung an andere Bundesländer
      · Andere Bundesländer zeigen dass ein modernes Bildungsurlaubsgesetz ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Arbeitsstandortes ist.
      · Die Harmonisierung der Regelungen innerhalb Deutschlands sorgt für mehr Einheitlichkeit und Fairness.

       
    4. Investition in die Zukunft der Arbeitswelt
      · Ein modernes Bildungsurlaubsgesetz unterstützt die Innovationsfähigkeit und Produktivität der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Außerdem schafft man durch eine inklusivere Gesetzgebung, die größere Bandbreite an Bildungsmaßnahmen und arbeitnehmerfreundliche Umsetzung mehr Chancengleichheit.

    Beschluss: Angenommen, Weiterleitung an Bezirkskonferenz des DGB NRW

  • Antrag 03: Frauen stärken und empowern

    Antragsteller: IGBCE Bezirksvorstand Köln-Bonn

    Die Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Köln möge beschließen:
    Der DGB wird aufgefordert, bei den unten aufgeführten Themenbereichen Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen:

    1. Diskriminierung am Arbeitsplatz
    2. Belästigung am Arbeitsplatz
    3. Frauen in männerdominierten Industrieberufen
    4. Frauenspezifischen Themen, wie Menopause, Prämenstruelles Syndrom, Endometriose…

    Als geeignete Maßnahmen erachten wir z.B. Flyer, Seminare, Impulsvorträge und ähnliches.

    Begründung: Wir sehen es als Aufgabe des DGB an, im Sinne geschlechtergerechten Transformation, zu diesen Themen zu sensibilisieren und wo nötig, auch zu enttabuisieren. Es ist sinnvoll, diese Themenfelder schon in der Jugendbildungsarbeit zu implementieren.

    Beschluss: Erledigt, weil bereits Beschlusslage

  • Antrag 04: Regelmäßige Weiterbildung von Berufsschullehrkräften und Ausbildenden

    Antragsteller: IGBCE Bezirksvorstand Köln-Bonn

    Die Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Köln möge beschließen:
    dass der DGB und seine Gremien sich dafür einsetzen, dass Berufsschullehrkräfte und Ausbildende stärker frequentierte Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen sollen, vor allem in Bezug auf pädagogische Inhalte, um die Ausbildung von jungen Menschen zu verbessern.

    Da die Zahl der gelernten Pädagogen deutschlandweit rückläufig ist, muss der Mangel an gut ausgebildeten Lehrkräften durch Förderprogramme ausgeglichen werden. Schon heute sind an Berufsschulen rund ein Drittel der dortigen Lehrkräfte keine ausgebildeten Berufsschullehrer – mit all den Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, wie etwa mangelnde pädagogische Erfahrung. Daher ist es notwendig, gerade die Quer- und Seiteneinsteiger systematisch zu qualifizieren und dafür bundesweit einheitliche und verbindliche Standards einzuführen.

    Um zudem die Spanne zwischen den Generationen zu verringern, ist ein engerer Kontakt zwischen Lehrenden und der Gewerkschaft notwendig. Ziel des Antrages ist es, besonders Seminare in Themen wie Gen Z, Ausbildung & Gesellschaft zu etablieren.

    Begründung:
    Auszubildende verdienen es in ihrer Ausbildungszeit optimal auf anstehende Prüfungen vorbereitet zu werden und sowie auf das spätere Berufsleben. Ein ausschlaggebender Faktor zum Erfolg hierfür ist der Umgang der Lehrenden und Ausbildenden mit den Auszubildenden. Sie sind mitverantwort-lich, um eine reibungslose Ausbildung zu ermöglichen und jungen Menschen nachhaltig eine Stütze zu sein.

    Zielführend hierfür ist auch eine Aktualisierung der Ausbildereignungsverordnung, da diese veraltet ist und nicht mehr dem aktuellen Zeitgeist entspricht.

    Fachkompetenz allein ist in der heutigen Zeit mit den vielfältigen Herausforderungen (Lernschwächen, Lese- und Rechtschreibschwächen, Autismus etc.) nicht mehr ausreichend und führt zu Komplikationen zwischen Lehrenden und Schülern. Schüler fühlen sich dann missverstanden und nicht gehört und die Lehrenden wissen nicht korrekt mit den Konflikten umzugehen.

    Beschluss: Weiterleitung an den Stadtverband, der nach Beratung und Bedarfsanalyse unter der Federführung der GEW Fachgruppe Berufskollegs und der Gewerkschaftsjugend einen Handlungsplan erstellt. Die Ergebnisse diskutiert dann der Stadtverband und plant weitere Schritte.

  • Antrag 05: Rassismus hat keinen Platz

    Antragsteller: IGBCE Bezirksvorstand Köln-Bonn
    Status: mit Veränderungen der ABK

    Die Delegiertenversammlung des Stadtverbandes Köln möge beschließen:
    dass der DGB und seine Gremien verstärkt betriebliche Maßnahmen und Programme einführen, die das Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung schärfen und eine inklusive, respektvolle Ar-beitsumgebung fördern.
    Zunächst sollen gezielte Programme und Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sowie Betriebsratsgremien entwickelt und durchgeführt werden, in Zusammenarbeit mit dem Verein „Mach' meinen Kumpel nicht an! – für Gleichbehandlung, gegen Rassismus e.V.“.

    Diese Schulungen sollen auf die Entwicklung und Implementierung einer Antirassismus-Politik im Unternehmen ausgerichtet sein und folgende Themen umfassen:

    Aufstellung klarer Verhaltensregeln gegen Rassismus und Diskriminierung innerhalb des Unternehmens.

    Unterstützung von betroffenen Mitarbeitenden, insbesondere durch Beratungsangebote und Schutzmaßnahmen.

    Die Sensibilisierung der Betriebsratsgremien und JAV für die verschiedenen Dimensionen von Ras-sismus und Diskriminierung sowie die Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld und die Betroffenen.

    Erklärung von Rassismus und der Relevanz dieses Themas für die Unternehmenskultur.

    Prävention rassistischer Strukturen im Unternehmen und die Förderung einer respektvollen, inklusiven Atmosphäre.

    Wichtigkeit des Themas hervorheben, um das Engagement der Führungsebene und aller Beteiligten zu sichern.

    Zusätzlich sollen Aktionen bei Jugend- und Auszubildendenversammlungen sowie Betriebsversammlungen initiiert werden, die gezielt für Diskussionen und Aufklärungsarbeit genutzt werden können.

    Ein besonderer Fokus soll auf den internationalen Wochen gegen Rassismus, deren Sichtbarkeit im Unternehmen durch zusätzliche Aktionen und Events erhöht werden soll, liegen. Ziel ist es, diese Wochen stärker bekannt zu machen und die Aufmerksamkeit durch gezielte Veranstaltungen, Kampagnen und Workshops zu steigern. Dabei sollen die Themen Rassismus und Diversität im Unternehmen mit verschiedenen Aktionen und Formaten aufbereitet und öffentlich kommuniziert werden, um ein klares Zeichen für Toleranz und gegen Diskriminierung zu setzen.

    Zur weiteren Unterstützung sollen Betriebsräte und JAV aktiv dabei unterstützt werden, einen Safe Space für Mitarbeitende zu fördern. Zwar kann dieser nicht direkt geschaffen werden, jedoch können sie durch konkrete Schulungen und Sensibilisierung in ihrer Sprache und durch ihre transparente Kommunikation eine Atmosphäre des Vertrauens, der Offenheit und des respektvol-len Umgangs schaffen. Dies umfasst auch die Bereitschaft, Diskriminierungserfahrungen anzusprechen und ein Umfeld zu fördern, in dem Mitarbeitende sich sicher fühlen können. Die Schulungen sollen Betriebsräte und JAV befähigen, durch ihre tägliche Arbeit und Kommunikation diesen Safe Space zu kreieren, indem sie aktiv auf inklusives Verhalten, respektvolle Sprache und Transparenz setzen.

    Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen eingeführt werden, um langfristig für einen respektvollen Umgang zu sorgen und das Bewusstsein für Vielfalt zu stärken. Dazu zählen Workshops, die alle Beschäftigten für die Erkennung und Bekämpfung rassistischer Strukturen sensibilisieren, sowie interaktive Formate wie Diversity-Challenges, die Teams spielerisch für Vielfalt begeistern. Auch die Einrichtung einer anonymen Plattform zur Meldung von Diskriminierung sowie die Bereitstellung geschulter Ansprechpersonen im Betrieb sind essenziell, um einen sicheren Umgang mit Vorfällen zu gewährleisten.

    Begründung: Rassismus und Diskriminierung haben keinen Platz in der Arbeitswelt. Es ist essenziell, dass Unternehmen aktiv eine Kultur des Respekts und der Inklusion fördern, um Mitarbeitende zu schützen und zu motivieren. Programme zur Förderung von Vielfalt und zur Bekämpfung von Rassismus stärken nicht nur das Miteinander, sondern machen Unternehmen langfristig attraktiver und wettbewerbsfähiger.

    Die Internationalen Wochen gegen Rassismus bieten eine ideale Gelegenheit, um sowohl intern als auch öffentlich ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Eine stärkere Gewichtung des Themas trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen, den Austausch zu fördern und Mitarbeitende auf allen Ebenen zu sensibilisieren.

    Ein Safe Space und zusätzliche Schulungen stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden, fördern die Wertschätzung innerhalb des Teams und tragen dazu bei, langfristig eine offene und solidarische Un-ternehmenskultur zu schaffen.

    Beschluss: Angenommen

  • Antrag 06: An Frauen in der Gewerkschaftsgeschichte erinnern und im DGB Haus sichtbar machen - Wo Frauen sind ist vorne!

    Antragsteller: DGB Stadtfrauenausschuss Köln

    Der DGB Köln wird aufgefordert, mit konkreten und nachhaltigen Aktionen die Sichtbarkeit von Frauen in der Geschichte der Gewerkschaften in der Region Köln/ Bonn zu gewährleisten.
    Insbesondere soll auf Folgendes hingewirkt werden:

     

    • Die Veranstaltungsräume im DGB-Haus werden nach den Gewerkschafterinnen Irmgard Enderle, Käthe Schlechter-Bonnesen und Anneliese Weyers benannt und mit Hinweisschildern versehen.
    • Die Biografien der Gewerkschafterinnen werden auf der Internetseite des DGB Köln-Bonn veröffentlicht. Am Gewerkschaftshaus wird eine Erinnerungstafel inklusive Link zu den Biografien (QR-Code) angebracht.
    • Es wird darauf hingewirkt, die Gewerkschafterinnen in den Digitalen Frauenstadtplan (Kölner Frauen*Stadtplan | Starke Frauen. Starkes Köln.) des Frauengeschichtsvereins Köln e.V. aufzunehmen.
      Bei Fortführung des Projektes Frauenorte NRW (www.frauenorte-nrw.de) des FrauenRat NRW e.V. wird darauf hingewirkt, das Gewerkschaftshaus mit den Hinweisen auf die Gewerkschafterinnen aufzunehmen.

    Begründung: Die Geschichte der gewerkschaftlichen Bewegung in Köln ist ohne Frauen nicht denkbar. In der Öffentlichkeit und in den Dokumentationen und Geschichtsbüchern kommen Frauen jedoch oft nicht vor. Dabei können starke und aktive Frauen aus der Vergangenheit als Inspiration und Vorbild für diese und kommende Generationen dienen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Aktionen soll die Erinnerung an wichtige Persönlichkei-ten erneuert werden und erhalten bleiben sowie die Rolle der Frauen in der Geschichte der Arbeiterbewegung und der Gewerkschaften hervorgehoben werden.
    Anlage: Biografische Informationen zum Antrag des DGB-Stadtfrauenausschuss Köln

    Beschluss: Angenommen, vorbehaltlich der Zustimmung der Mieter*innengemeinschaft

  • Antrag 07: Initiativantrag: Frieden und Rüstung

    Antragsteller: IG Metall Köln-Leverkusen

    Angesichts der bedrohlichen Eskalation der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie der zahlreichen kriegerischen Konflikte in Afrika und zwischen den Atommächten Pakistan und Indien fordert die Delegiertenversammlung den DGB-Stadtverband Köln und seine Mitgliedsgewerkschaften auf:

    1. Aufklärungsaktionen und -veranstaltungen zu organisieren, die über die Bedrohung des Friedens, der Sicherheit und des planetarischen Lebens durch die gigantische Anhäufung von atomaren und konventionellen Waffen mit ungeheuer gesteigertem Zerstörungspotenzial informieren. Dafür soll insbesondere auch der 1. September als Antikriegstag genutzt werden.

       
    2. Der DGB-Stadtverband und seine Gewerkschaften werden aufgefordert, der Legende entgegenzutreten, eine Aufrüstungsspirale führe zu mehr Sicherheit für die Menschen. Die immer größere Zerstörungskraft der Waffensysteme, ihre immer größeren Reichweiten und extrem schnellen Flug-zeiten sowie ihre immer weitere Verbreitung in vielen Ländern des Globus erhöhen technologisch schon jetzt die Risiken einer für alle Menschen lebensbedrohlichen Zerstörung sowie von zufällig ausgelösten Atomkriegen. Erforderlich ist deshalb eine grundlegende gesellschaftliche Debatte über die Aufrüstungslogik und ihre Folgen. Dies gilt aktuell für die Stationierung weitreichender, hyperschneller US-Raketensysteme in Deutschland, die unser Land zum Angriffsziel der ersten Stunde machen würden.
      In diese gesellschaftliche Debatte sind auch die positiven gewerkschaftlichen Ziele für eine humane, demokratische und friedliche Welt einzubringen. Diese werden durch eine weltweite Aufrüs-tungsspirale und deren ökonomische, soziale und gesellschaftliche Folgen extrem gefährdet.

       
    3. Der DGB-Stadtverband Köln und seine Mitgliedsgewerkschaften engagieren sich gegen eine Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens. Weder in den internationalen Beziehungen noch in unse-rer Zivilgesellschaft darf das Recht des Stärkeren über dem Völkerrecht und den allgemeinen Menschenrechten stehen.

       
    4. Der DGB-Stadtverband Köln und seine Mitgliedsgewerkschaften werden aufgefordert, sich auf allen gewerkschaftlichen Ebenen für Initiativen einzusetzen, die sich für den Erhalt noch vorhandener und vor allem für den Aufbau einer neuen globalen Abrüstungs-, Atomwaffenkontroll- und Sicherheitsarchitektur einsetzen.

       
    5. Der DGB-Stadtverband Köln setzt sich nachdrücklich für das Selbstbestimmungsrecht der Jugend unseres Landes darüber ein, ob sie einen Wehrdienst bei der Bundeswehr ableisten möchten.

       
    6. Der DGB-Stadtverband Köln, der 2017 die Initiative „#No2Percent” ins Leben gerufen hat, lehnt eine Aufrüstungspolitik ab, die sich an irrationalen finanziellen Kennziffern wie den NATO-Beschlüssen zur Steigerung der Rüstungsausgaben auf 3,5 % bzw. 5 % des BSP orientiert. Die Ausgaben für die Verbesserung der militärischen und zivilen Verteidigungsfähigkeit dürfen sich allein am Auftrag der Bundeswehr zur nationalen Verteidigung orientieren. Sie dürfen nicht der Vorbereitung von Angriffskriegen gemäß Artikel 26 des Grundgesetzes dienen.
      „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedlichen Leben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten sind verfas-sungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

       
    7. Der DGB-Stadtverband Köln setzt sich dafür ein, dass sich jegliche Rüstung allein an der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes orientiert und nicht von Lobbyisten der internationalen Rüstungsin-dustrie bestimmt wird. Ziele, Umfang und Organisation der Rüstungsausgaben, insbesondere die Beschaffungspolitik der Bundeswehr und die Preispolitik der Rüstungsunternehmen, müssen Ge-genstand einer gesellschaftlichen Debatte sein und dem Primat der Politik unterliegen. Übergewinne in der Rüstungswirtschaft sind mit einer Übergewinnsteuer zu belegen.

    Beschluss: Angenommen, Weiterleitung an Bezirkskonferenz des DGB NRW

  • Antrag 08: Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß auch für Arbeitnehmende und Senior*innen senken

    Antragsteller: siehe Unterschriftenliste

    Der DGB Köln fordert die Bundesregierung auf, die Stromsteuer auch für private Haushalte – insbesondere für Arbeitnehmende und Senior*innen – auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß zu senken. Die NRW-Landesregierung und alle politischen Parteien, die in Landesregierungen vertreten sind, werden aufgefordert, diese Forderung im weiteren parlamentarischen Verfahren zu unterstützen.

    Begründung:
    Während energieintensive Industrien bereits seit Jahren von einer reduzierten Stromsteuer profitieren, tragen private Haushalte weiterhin eine überproportionale Last bei den Energiekosten. Die aktuelle Entlastungspolitik fokussiert sich stark auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, lässt jedoch die soziale Dimension außer Acht.

    Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten ist es unerlässlich, auch die breite Bevölkerung zu entlasten. Arbeitnehmende und Rentner*innen sind auf bezahlbare Energie angewiesen – sei es für das tägliche Leben, das Arbeiten im Homeoffice oder die Versorgung im Alter.

    Eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle würde:

    • die Kaufkraft stärken,
    • soziale Gerechtigkeit fördern,
    • und einen Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende leisten.

    Deshalb setzt sich der DGB Köln dafür ein, dass der DGB auch auf Landes- und Bundesebene dafür eintritt, dass die Stromsteuer für private Haushalte – insbesondere für Arbeitnehmende und Se-nior*innen – auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt wird.

    Beschluss: Angenommen

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