Der DGB NRW und seine Mitgliedsgewerkschaften GEW, GdP und ver.di haben sich im Besoldungsgespräch am 21. April mit der Landesregierung auf die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen, Richter*innen, Versorgungsempfänger*innen sowie Anwärter*innen verständigt.
„Die Übertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal für Verlässlichkeit“, erklärt der DGB NRW-Vorsitzende Thorben Albrecht. „Gleichzeitig bleibt klar: Die strukturellen Fragen der Besoldung müssen weiter angegangen werden.“
Die konkreten Anpassungen im Überblick:
ab 1. April 2026
- Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 Prozent
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge sowie Unterhaltsbeihilfen um 60 Euro
ab 1. März 2027
- Erhöhung der Grundgehälter um 2 Prozent
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge sowie Unterhaltsbeihilfen um weitere 60 Euro
ab 1. Januar 2028
- Erhöhung der Grundgehälter um 1 Prozent
Erhöhung der Anwärtergrundbeträge sowie Unterhaltsbeihilfen um weitere 30 Euro
Im ursprünglichen Tarifergebnis war ein Mindestbetrag von 100 Euro vorgesehen. Statt diesen im Beamtenbereich direkt zu übertragen, wird er in eine einheitliche prozentuale Anpassung umgerechnet. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus eine Anhebung der Grundgehälter um 3,36 Prozent für alle Beamt*innen. Der DGB NRW hat im Besoldungsgespräch darauf hingewiesen, dass diese Form der Umsetzung vom Tarifergebnis abweicht. Nach Darstellung der Landesregierung dient dieses Vorgehen dazu, den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, Rechnung zu tragen.
Die übrigen Bezügebestandteile (insbesondere Amtszulagen, Strukturzulage, Familienzuschläge und Beträge der Mehrarbeitsvergütung) werden im Jahr 2026 um 2,8 Prozent, ab 1.März 2027 um 2 Prozent und ab 1. Januar um 1 Prozent erhöht.
Die Schicht- und Wechselschichtzulage wird nicht erhöht. Im Rahmen des angekündigten Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes ist vorgesehen, die bestehenden Regelungen zu den Erschwerniszulagen zugunsten einer stärkeren Ausrichtung auf den Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-DuZ) weiterzuentwickeln. Wir erwarten eine Beteiligung im Rahmen der Verbändeanhörung in Kürze.
Die Erhöhungen für das Jahr 2026 erfolgen rückwirkend zum 1. April 2026. Laut Finanzministerium soll eine abschlagsweise Auszahlung möglichst frühzeitig, voraussichtlich mit den Juli-Bezügen, erfolgen.
Das zur endgültigen Umsetzung notwendige Gesetz soll im Entwurf noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung für den Sommer angekündigt. Der DGB NRW erwartet, in die weiteren Schritte eng eingebunden zu werden.