Der DGB NRW begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Landesregierung, für das Jahr 2026 einen Dispens bei der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen vorzusehen. Damit wird das Erfordernis ausgesetzt, dass Beamtinnen und Beamte ihre Ansprüche in diesem Jahr durch neue Widersprüche sichern müssen. Aus Sicht des DGB NRW ist dies ein wichtiger Schritt, der spürbar zur Entlastung der Betroffenen beiträgt. Die Frage der amtsangemessenen Alimentation und die damit verbundenen Widersprüche beschäftigen Beschäftigte und Gewerkschaften seit Langem in erheblichem Umfang. Der DGB NRW stellt aber klar: Der Dispens ist ausdrücklich als Regelung für das Jahr 2026 zu verstehen und keine dauerhafte Lösung. Entscheidend bleibt, die Besoldung insgesamt verfassungskonform und nachhaltig auszugestalten, damit sich solche Verfahren künftig erübrigen.
Positiv ist, dass die Landesregierung erkannt hat, dass sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung auch auf die Besoldung in Nordrhein-Westfalen auswirken muss. Der DGB NRW wird sich konstruktiv am entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beteiligen und in die Ausgestaltung einbringen.