DGB Oberhausen spricht sich klar gegen die Schließung des Arbeitsgerichts Oberhausen aus

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Der DGB Oberhausen lehnt die geplante Schließung des Arbeitsgerichts Oberhausen entschieden ab. Die Pläne des Landes NRW, den Standort Oberhausen aufzugeben und künftig dem Arbeitsgericht Essen zuzuordnen, sind aus Sicht des DGB ein falsches Signal für Beschäftigte, Betriebsräte, Gewerkschaften und alle Menschen, die auf einen niedrigschwelligen Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit angewiesen sind. Der DGB Oberhausen unterstützt ausdrücklich die Kritik aus der Stadtgesellschaft, aus der Justizpraxis und aus der Kommunalpolitik. 

„Ein Arbeitsgericht ist keine beliebige Verwaltungsstelle, die man aus einer Stadt herauslösen kann. Gerade in einer Arbeiterstadt wie Oberhausen ist der Zugang zum Arbeitsgericht ein zentraler Bestandteil sozialer Gerechtigkeit“, erklärt Helena Jamal, Vorsitzende des DGB Oberhausen. „Wer das Arbeitsgericht vor Ort schließt, schwächt die Rechte von Beschäftigten ganz praktisch.“

Der DGB Oberhausen warnt das Justizministerium des Landes davor, die Entscheidung rein unter Effizienz- & Kostengesichtspunkten zu betrachten. Arbeitsgerichte haben eine besondere Funktion: Sie sind Anlaufstellen für Menschen, die sich gegen Kündigungen, ausbleibende Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen oder andere arbeitsrechtliche Konflikte wehren müssen. Diese Menschen brauchen kurze Wege und eine erreichbare Rechtsantragstelle.

„Wer Beschäftigte künftig nach Essen verweist, nimmt zusätzliche Hürden billigend in Kauf. Für Menschen mit geringem Einkommen, unsicheren Arbeitszeiten, familiären Verpflichtungen oder sprachlichen Barrieren sind 14 Kilometer mehr nicht einfach nur eine Strecke. Das kann der Unterschied sein zwischen Recht bekommen und Recht aufgeben“, so Jamal

Besonders kritisch sieht der DGB Oberhausen, dass die Beschäftigten des Arbeitsgerichts Oberhausen nach bisherigen Berichten nicht ausreichend einbezogen wurden. Während an anderer Stelle bereits Zusammenlegungen vorbereitet würden, fehle es vor Ort an transparenten Gesprächen, Alternativen und verlässlichen Übergangslösungen. 

„Es ist respektlos gegenüber den Beschäftigten, wenn über ihre Arbeitsplätze, ihre Zukunft und die Struktur der Justiz vor Ort entschieden wird, ohne sie ernsthaft einzubeziehen. Wer Bürgernähe predigt, darf Mitbestimmung und Beteiligung nicht übergehen“, erklärt Jamal

„Arbeitsrecht lebt nicht nur von Paragrafen und digitalen Verfahren. Es lebt von mündlicher Verhandlung, persönlicher Erreichbarkeit und dem Verständnis für die Realität vor Ort. Wer glaubt, Videoverhandlungen und Digitalisierung könnten diese Nähe einfach ersetzen, verwechselt technische Möglichkeit mit sozialer Wirklichkeit“.

Der DGB Oberhausen fordert die Landesregierung und Justizminister Benjamin Limbach auf, die Schließungspläne zurückzunehmen und den Standort Oberhausen dauerhaft zu erhalten.

„Oberhausen braucht ein eigenes Arbeitsgericht. Punkt. Eine Großstadt mit starker industrieller Geschichte, vielen Beschäftigten, vielen prekären Arbeitsverhältnissen und einer aktiven Gewerkschaftslandschaft darf nicht von arbeitsgerichtlicher Infrastruktur abgeschnitten werden“, so Jamal abschließend. „Das wäre kein moderner Umbau der Justiz, sondern ein Rückzug des Rechtsstaats aus der Fläche. Genau dagegen werden wir uns als DGB Oberhausen klar positionieren.“

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