Landesregierung sagt Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamt*innen & Richter*innen zu!

Datum

Gute Nachrichten für NRW-Beamt*innen! Bei dem zwischen DGB NRW und der Landesregierung am 12.12.2023 durchgeführten Besoldungsgespräch hat Ministerpräsident Wüst zugesagt, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder 1:1 auf die Beamt*innen in NRW zu übertragen.

Die Übertragung erfolgt nach der getroffenen Vereinbarung in zwei Schritten:

In einem ersten Schritt wurde die 1:1-Übertragung der Inflationsausgleichszahlung entsprechend der Tarifeinigung verabredet, damit eine Auszahlung der ersten Beträge so schnell wie möglich erfolgen kann.

Wie ihre tarifbeschäftigten Kolleg*innen erhalten nach der heutigen Vereinbarung die Kommunal- und Landesbeamt*innen in NRW die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3000 Euro in mehreren Schritten: Einmalig 1.800 Euro für Dezember 2023. Ab Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 120 Euro. Anwärter*innen und Rechtsreferendar*innen erhalten 1.000 Euro für Dezember 2023, sowie von Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro. Für die Versorgungsempfänger*innen konnte ebenfalls eine gute Lösung erreicht werden: Ihnen sollen die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt werden. Die ersten Auszahlungen für Dezember und Januar sollen laut Landesregierung schnellstmöglich erfolgen, voraussichtlich im Januar.

Die getroffenen Vereinbarungen müssen gesetzlich geregelt werden. Für das entsprechende Gesetz wurde ein verkürztes Beteiligungsverfahren verabredet, damit es zügig bereits im Januar verabschiedet werden kann und der erste Teil der Inflationsausgleichszahlung zeitnah zur Auszahlung gelangt.

In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung zur Regelung der übrigen 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses im Februar 2024 den Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes vorlegen, auf dessen Grundlage die Besoldungsgespräche zwischen Landesregierung und DGB fortgeführt werden. Die weitere 1:1-Umsetzung der Tarifeinigung beinhaltet insbesondere die entsprechende Übertragung der tabellenwirksamen Erhöhungen. Das bedeutet ab dem 1. November 2024 eine Erhöhung der Grundgehälter um einen Sockelbetrag von 200 Euro, ab dem 1. Februar 2025 erfolgt dann eine Erhöhung um noch einmal 5,5 Prozent.

Über den weiteren Verlauf und neue Sachstände werden wir und die Mitgliedsgewerkschaften zeitnah informieren.

Fest steht: Die klare Zusage der Landesregierung, das Tarifergebnis auf die Beamt*innen in NRW zu übertragen und das Bemühen um eine möglichst schnelle Umsetzung sind ein klares Zeichen der Wertschätzung an die Beamt*innen in NRW und zeugen von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften an diesem Punkt.

Klar ist für uns aber auch: Die 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses ist ein wichtiger Schritt, er darf aber nicht der einzige bleiben. Derzeit sind rund 26.000 Stellen in der Landesverwaltung unbesetzt. Das sind 26.000 Polizist*innen, Lehrer*innen, Justiz- und Finanzbeamt*innen, die jeden Tag fehlen. Diese Stellen wird man nur besetzen können, wenn sich mehr Menschen für den öffentlichen Dienst begeistern. Neben einer auskömmlichen Bezahlung müssen daher die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden. Die Beamt*innen in NRW arbeiten derzeit 41-Wochenstunden. Auch da muss die Landesregierung dringend ran, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden.


Mehr Infos zum Tarifergebnis findet ihr u.a. hier:

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2023 (verdi.de)

Fragen und Antworten zum Abschluss TV-L 2023 (gew.de)

Tarifrunde Länder 2023 - Gewerkschaft der Polizei (gdp.de)

zurück