Zurück in der Küche, und zurück für die Kolleginnen und Kollegen

Till Rohloff, Betriebsratsvorsitzender der UKB Catering GmbH, berichtet über das Verfahren um seine Kündigung und darüber, warum er jetzt erst recht weitermacht.

Datum

Ich arbeite seit 2019 bei der UKB Catering GmbH, einer Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Bonn. Ich bin Koch und Küchenmeister und für die Verpflegung der Privatpatienten im Wahlleistungsbereich zuständig. Seit 2022 bin ich Betriebsratsvorsitzender, und zwar ohne Freistellung. Betriebsratsarbeit und Küche liefen also immer parallel: morgens Menüs für Patientinnen und Patienten, zwischendurch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Sitzungen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.

Dann wollte der Arbeitgeber mir kündigen. Betriebsratsmitglieder stehen unter besonderem Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich, oder wenn das Arbeitsgericht diese Zustimmung ersetzt (§ 103 BetrVG, § 15 KSchG). Genau dieses Verfahren hat der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Bonn eingeleitet. Im Zuge dessen wurde ich von der Arbeit freigestellt.

Das war die härteste Zeit meines Berufslebens. Raus aus der Küche, weg von den Kolleginnen und Kollegen, und monatelange Ungewissheit. Gleichzeitig musste ich Unterlagen sichten, Abläufe rekonstruieren und Beweise ordnen. Was mich in dieser Zeit getragen hat, war der Rückhalt aus der Belegschaft. Die vielen Nachrichten, Gespräche und das klare Signal „Wir stehen hinter dir“ haben mich enorm gestärkt.

Am 27. August 2026 wurde das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich beendet. Mein Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Mein Arbeitsvertrag als Koch für die Privatpatientenverpflegung bleibt die Grundlage, und ein strittiges Schreiben wird ersatzlos aus meiner Personalakte entfernt.

Die größte Bestätigung kam aber nicht vom Gericht, sondern von den Kolleginnen und Kollegen: Bei der Betriebsratswahl 2026 wurde ich erneut zum Vorsitzenden gewählt. Für mich ist das der schönste Lohn für die Arbeit, die wir als Gremium in den letzten Jahren gemeinsam geleistet haben. Und ich sage ganz klar: Ich würde es jederzeit wieder so machen, und genau das tue ich auch.

Was ich anderen Betriebsräten mitgeben möchte:

  • Der besondere Kündigungsschutz ist kein Privileg. Er sorgt dafür, dass Betriebsräte unabhängig handeln können, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz.
  • Holt euch früh Unterstützung. Rechtlicher Beistand und gewerkschaftlicher Rückhalt machen den Unterschied.
  • Dokumentiert sorgfältig. Wer Abläufe, Absprachen und Schriftverkehr festhält, steht im Ernstfall deutlich besser da.
  • Lasst euch nicht einschüchtern. Ein Verfahren gegen euch ist kein Urteil über eure Arbeit.

Es gibt genug zu tun: faire Eingruppierung, gerechte Zulagen und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.

Mein Dank gilt meinem Anwalt Thilo Allwardt, Maurice Graf von ver.di und Arno, der mich zu Beginn bei ver.di großartig begleitet hat. Ich danke auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat und vor allem der Belegschaft. Ich freue mich riesig, wieder da zu sein.


Als ver.di-Mitglied: Ein Klinikum, ein Tarif

Am Universitätsklinikum Bonn arbeiten viele Menschen Hand in Hand, in der Pflege, der Technik, der Reinigung und der Küche. Doch nicht alle sind tariflich gleich abgesichert. Als Gewerkschafter sage ich: Wer am selben Klinikum die gleiche Arbeit macht, soll auch das gleiche Geld bekommen. Gemeinsam mit ver.di setzen wir uns dafür ein, dass alle Beschäftigten am UKB unter einem Dach tariflich abgesichert sind, auch die der Tochtergesellschaften. Das gelingt nur, wenn viele mitmachen. Also: Kommt dazu und macht uns stärker.

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