Gewalt an Frauen geht uns alle an!
Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Bis heute gehört häusliche Gewalt gegen Frauen zur Normalität unseres gesellschaftlichen Lebens. In Zeiten, in denen reaktionäre und rechtsradikale Kräfte erstarken, ist es umso wichtiger, Frauenrechte zu schützen. Jede einzelne Gewalterfahrung ist eine zu viel!
Es ist immer eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich für mehr Prävention, bessere Strafverfolgung und stärkeren Schutz von Frauen einzusetzen. Dabei muss die Politik in Bund, Land und den Kommunen ihren wichtigen Aufgaben nachkommen und von Gewalt betroffenen Frauen jederzeit und überall Beratung, Unterstützung und Schutz gewähren. Die Realität ist leider eine andere!
Häusliche Gewalt ist bittere Realität
Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet und hat viele Gesichter: Von Kontrolle und psychischer Gewalt bis hin zu sexualisierter und physischer Gewalt. Gewalt kennt kein Alter und keine soziale Schicht. Am häufigsten passiert sie dort, wo man sich am sichersten fühlen sollte: Zuhause und in der Familie. Meistens wird sie vom Partner oder Ex-Partner ausgeübt. Finanzielle und emotionale Abhängigkeit macht ein Entkommen aus der Situation oft kaum möglich. Bei einer Befragung gab rund ein Fünftel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern an, kein eigenes Einkommen zu haben.
Das Anfang 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Frauen zu verbessern. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an! Ab dem 1. Januar 2027 müssen die Bundesländer laut Gesetz ein flächendeckendes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung stellen. Davon sind wir in NRW noch weit entfernt. Die Landesregierung ist daher gefordert, stärker in die Verantwortung zu gehen und die bestehenden finanziellen Lücken im Gewalthilfesystem zu schließen.
Unzureichender Schutz ist inakzeptabel!
Für eine bestmögliche Unterstützung sind Frauenberatungs-stellen und Frauenhäuser zentral. Grundsätzlich verfügt NRW mit regionalen Beratungsstellen, Notrufmöglichkeiten und Ehe- und Familienberatungsstellen über eine solide Beratungsinfrastruktur. Insgesamt gibt es 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 70 Frauenhäuser und 698 Schutzplätze.
Das reicht aber leider nicht aus: Die Schutzplätze sind regional sehr unterschiedlich verteilt und der stetige Anstieg an Gewaltfällen führt dazu, dass viele Frauen abgewiesen werden müssen. Zwei Drittel der Betroffenen fanden zudem 2024 keinen Frauenhaus-Platz in ihrer Nähe. Die Beratungsstellen berichten, dass sie die hohe Nachfrage mit ihren aktuellen Mitteln nicht mehr bewältigen können und Frauen in akuter Not warten lassen müssen. Damit sind die Schutzsuchenden in ihrer prekären Situation auf sich allein gestellt und ohne sicheren Zufluchtsort bleiben Frauen ihrem Gewaltrisiko schutzlos ausgesetzt. Das muss und darf nicht sein!
Gewaltschutz darf nicht an knappen Kassen scheitern!
Eine jüngst vorgelegte Studie des Landeskriminalamtes zu Femiziden zeigt, dass das Thema Gewalt gegen Frau-en in NRW immer stärker ins Bewusstsein rückt. Politische Konsequenzen bleiben bislang allerdings aus. Der Etat im Landeshauhalt verharrt für diesen Bereich seit Jahren auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Durch die fehlende Dynamisierung können Einrichtungen weder die steigenden Preise durch die Inflation decken, noch wird in den Aufbau weiterer Schutzeinrichtungen und Frauenberatungsstellen investiert. Die Einrichtungen sind oft auf eine unsichere Drittmittelfinanzierung angewiesen, da die öffentlichen Mittel schlicht nicht ausreichen. Zudem wurden die Finanzmittel für die Beratungsstellen weiter reduziert. Dies führt dazu, dass die Betreiber von Frauenhäusern und Beratungsstellen mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten und existenziellen Problemen kämpfen müssen. In der Konsequenz müssen Frauen, die wegen ihres gewalttätigen Partners ihr Zuhause verlassen müssen, oft selbst für ihre Unterbringung im Frau-enhaus aufkommen. Etwa jede vierte Frau gab an, die Kosten für ihren Frauenhausaufenthalt teilweise oder vollständig selbst zu tragen. Das ist ein absolutes Unding!
Hilfetelefon
Du selbst erlebst Gewalt oder kennst eine Frau in deinem Umfeld der Gewalt widerfährt und weißt nicht, was du machen kannst? Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt
Deswegen fordern wir
- von der Bundesregierung: 10 Tage Lohnfortzahlung und ab dem 11. bis zum 90. Tag unbezahlten Sonderurlaub, wenn Personen bei der Flucht vor häuslicher Gewalt in eine Schutzeinrichtung fliehen müssen.
- von der Landesregierung: Eine sichere Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, die Einrichtung von weiteren Frauenhäusern vor allem in ländlichen Regionen, eine fortlaufende Weiterbildung der Justiz zur geschlechtsspezifischen Gewalt und die Arbeit der eingerichteten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter voranzutreiben.
- von den Kommunen: Eine Gesamtstrategie zu Gewaltschutz vor Ort zu erstellen, die Finanzierung von Beratung und Schutzangeboten zu sichern und einen runden Tisch angelehnt an den im Bund einzurichten und Informationsmaterial zu Verfügung zu stellen.
Download
Unsere Klipp&Klar "Gewalt an Frauen geht uns alle an!" zum runterladen und ausdrucken
DGB_NRW_KlippKlar_Gewalt gegen Frauen.pdf (PDF, 134 kB)
1 Bei der Erhebung der Ablehnungen wurde jedoch nicht erfasst, ob für die abgelehnte Person eine Aufnahme in einem anderen Frauenhaus erfolgt ist.