Am 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12,- Euro / Stunde. In der Region Köln-Bonn werden nach Berechnungen des DGB rund 221.400 Beschäftigte direkt von der Erhöhung profitieren und mehr Geld für ihre Arbeit erhalten. Das sind 10,8% der Beschäftigten in Bonn, 14,5% in Köln, knapp über 15% in Leverkusen, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und dem Oberbergischen Kreis sowie über 16% im Rhein-Sieg-Kreis und 18,4% im Rhein-Erft-Kreis.
Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn: „Die DGB-Gewerkschaften haben sich intensiv für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und die aktuelle Erhöhung eingesetzt - weil zu viele Betriebe und ganzen Branchen nicht bereit waren, halbwegs vernünftige Löhne zu zahlen oder Tarifverträge anzuerkennen. Wer arbeitet, muss davon leben können. Von 12 Euro wird man nicht reich. Sie machen das Leben aber etwas einfacher.“
Auch Beschäftigte, die unter den Schutz eines Tarifvertrages fallen, haben nach Auffassung des DGB mittel- und langfristig etwas von der Mindestlohnerhöhung. Jörg Mährle: „Branchen, die unter einem Fachkräftemangel leiden, wissen ganz genau, dass sie auf die gesetzliche Lohnuntergrenze noch deutlich etwas drauflegen müssen. Nur so können sie Fachkräfte gewinnen und halten. In vielen Tarifverträgen konnten wir daher eine Lohnabstandsregel vereinbaren.“
Trotz der Mindestlohnanhebung weist der DGB auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit dem gesetzlichen Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben kaum möglich. Schlimmer noch: Viele Menschen machen sich aktuell große Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagte Jörg Mährle: „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel umsetzen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“
Hintergrund:
Arbeitnehmer/innen, die von der Mindestlohnerhöhung am 1. Oktober direkt profitieren sowie Anteil der Beschäftigten mit Mindestlohn an der Gesamtzahl der Beschäftigten:
- Bonn: 21.900 10,8%
- Köln: 94.400 14,5%
- Leverkusen: 10.600 15,2%
- Rhein-Erft-Kreis: 30.600 18,4%
- Oberbergischer Kreis: 18.300 15,5%
- Rheinisch-Bergischer Kreis: 13.300 15,2%
- Rhein-Sieg-Kreis: 32.300 16,5%
Die Daten beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Soziooekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben.