Bundestariftreuegesetz beschlossen – Konsequenz gefragt

Datum

Ordnungsnummer PM 04

Öffentliche Aufträge, die mit Steuermitteln finanziert werden, dürfen nicht dazu missbraucht werden, Löhne zu drücken. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten – und auch gegenüber der gesamten Gesellschaft. Ein wirksames Tariftreuegesetz setzt hier wichtige Grenzen, das ist richtig und notwendig. 

 

Patrick Stock, DGB-Stadtverbandsvorsitzender Mönchengladbach: „Das Prinzip ist einfach erklärt: Wer sich nicht an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr. Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten wird so eingedämmt. Die Beschäftigten erhalten bessere Löhne, mehr Urlaub und geregeltere Arbeitszeiten. Doch das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz bleibt hinter diesem Anspruch zurück.“ 

 

Besonders problematisch ist der hohe Schwellenwert von 50.000 Euro, durch den mehr als ein Viertel der öffentlichen Aufträge gar nicht erst unter das Gesetz fällt. Bei einem erheblichen Teil der geplanten staatlichen Ausgaben bleibt das Kriterium der Tarifbindung außen vor. Ausnahmen wie beispielsweise, dass Verteidigungsausgaben und Lieferleistungen ausgeklammert sind, sind aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Auch die Verfahrensregeln setzen in der jetzigen Form zu wenige Anreize, um Unternehmen tatsächlich zu einer Tarifbindung zu bewegen. 

 

Sigrid Wolf, DGB-Regionsgeschäftsführerin macht daher deutlich „Dieses Tariftreuegesetz ist keineswegs ausreichend, um die Tarifbindung in Deutschland dauerhaft zu stärken. Es braucht zusätzliche Schritte. Das fordert nicht nur der DGB – auch die Europäische Union gibt diesen Weg vor. Die EU-Mindestlohnrichtlinie verlangt einen nationalen Aktionsplan, der nun zügig vorgelegt und konsequent umgesetzt werden muss.“

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