DGB-Frauen Köln: Bundesregierung muss endlich internationales Abkommen gegen Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt ratifizieren

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Ordnungsnummer PM 20

Das sexualisierte Belästigung in der Arbeitswelt tagtäglich erfolgt, zeigt eine repräsentative Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2015: Mehr als 50 Prozent der Befragten haben angegeben, an ihrem Arbeitsplatz schon Gewalt, Belästigung oder Beleidigungen erfahren oder zumindest beobachtet zu haben.

Häufig, aber nicht ausschließlich, sind Frauen Opfer von Gewalt, die ganz unterschiedliche Formen annehmen kann: Sexistische Witze und anzügliche Bemerkungen, unerwünschte E-Mails, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug bis hin zu unerwünschten körperlichen Annäherungen oder Berührungen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend: Sie kann das Betriebsklima vergiften, die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivieren und krank machen.

Janine Pollex, Vorsitzende des DGB-Stadtfrauenausschusses Köln erklärt: „Das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist ein historischer Meilenstein. Es sind die vielleicht weitreichendsten Vorschriften zu Arbeitsstandards, die je von der ILO beschlossen wurden. Das Übereinkommen bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Und für Frauen besonders wichtig: Sie schließt geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung explizit ein.“

Mittlerweile haben rund 20 Länder das Abkommen bereits ratifiziert, darunter Spanien, Italien und Griechenland. Die Ampelkoalition schreibt in ihrem Koalitionsvertrag: „Die ILO Konvention Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifizieren wir.“ Deshalb fordert der DGB die Bundesregierung auf, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden und die ILO- Konvention - so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zügig in nationales Recht umzusetzen.

„Mit der Ratifizierung könnten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen und die Rechte von Beschäftigten im Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsgesetz gestärkt werden. Außerdem sollte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um die Definition von Gewalt und sexueller Belästigung ergänzt werden. Das sind klare Vorschläge des DGB an die Bundesregierung, wie die Konvention umgesetzt werden könnte – nun muss langsam Bewegung in die Sache“, so Kerstin Packert, stellvertretende Vorsitzende der DGB-Frauen Köln.

Die Kölner DGB-Frauen haben ihre Bundestagsabgeordneten in Köln mit einer symbolischen „Roten Karte - Gegen Sexismus und Gewalt“ jeglicher Art am Arbeitsplatz aufmerksam gemacht und ihnen ihre Forderungen überreicht. Die Bundestagsabgeordneten sollen sich für eine schnelle Ratifizierung des Übereinkommens einsetzten.

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