DGB Frauen Köln kritisieren geplante Kürzungen bei Frauenförderung und Gewaltschutz
Die DGB Frauen Köln kritisieren die im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 der Stadt Köln vorgesehenen Einsparungen bei Frauenförderung, Gleichstellung und Gewaltschutz. Angesichts eines bereits überlasteten Hilfesystems braucht es aus Sicht der DGB Frauen eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung – keine weiteren Einschnitte.
Konkret soll der bislang mit 150.000 Euro veranschlagte Zuschuss für Frauenprojekte vollständig entfallen. Zudem ist vorgesehen, die städtischen Ressourcen für EDELGARD zurückzuziehen. Die finanzielle Unterstützung weiterer frauen- und gleichstellungspolitischer Angebote steht nach den vorliegenden Planungen auf der Streichliste - mindestens weitere 200.000 Euro. „Die geplanten Kürzungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem das Kölner Hilfesystem bereits erheblich unter Druck steht. Weitere Einschnitte dürfen bestehende Versorgungslücken nicht verschärfen“, erklärt Janine Pollex, Vorsitzende der DGB Frauen Köln.
Wie angespannt die Situation ist, zeigt die von der Stadt Köln im Juni 2026 vorgestellte Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: 30 Prozent der befragten Einrichtungen müssen regelmäßig Ratsuchende abweisen oder weitervermitteln. Die Stadt stellt zugleich fest, dass der Bedarf an Schutz und Unterstützung aktuell nicht vollständig gedeckt werden kann, und benennt eine verlässliche, langfristige Finanzierung und ausreichende Kapazitäten als zentrale Erfordernisse.
Deutschland ist als Vertragsstaat an die Istanbul-Konvention gebunden. Ihre Umsetzung betrifft alle staatlichen Ebenen. Ein wichtiger Schritt dazu auf Bundesebene ist das Gewalthilfegesetz von 2025, das u.a. die Ansprüche gewaltbetroffener Personen auf Schutz und Beratung regelt und neue Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem definiert. Den Ländern wird dabei die Aufgabe zugewiesen, den Bestand und Bedarf der Schutz- und Beratungsangebote zu ermitteln, die Entwicklung des Hilfenetzes zu planen und ein Finanzierungskonzept aufzustellen. Diese Regelungen des § 5 des Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin muss das Land NRW die Umsetzung geregelt haben.
„Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Förderung tatsächlicher Gleichstellung sind dauerhafte gesellschaftliche Aufgaben. Gerade jetzt müssen bestehende Strukturen gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden“, erklärt Kerstin Packert, stellvertretende Vorsitzende der DGB Frauen Köln.
Die DGB Frauen Köln appellieren an Rat und Verwaltung, die geplanten Einsparungen in den weiteren Haushaltsberatungen zu überprüfen. Wer Versorgungslücken schließen und den Gewaltschutz stärken will, darf die bestehenden Angebote nicht zusätzlich unter finanziellen Druck setzen. Notwendig sind tragfähige Lösungen für eine verlässliche, langfristige und bedarfsgerechte Finanzierung.