DGB Lippe: Neuaufstellung des Klinikums kann nur mit neuer Geschäftsführung gelingen

Datum

Ordnungsnummer PM 35

 

Eine gute medizinische Versorgung im klinischen Bereich gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen in Lippe. Der Grundsatzbeschluss der Gesellschafterversammlung des Klinikums Lippe zeigt einen Weg auf, wie ein hohes fachliches Niveau erreicht und gleichzeitig die Notfallversorgung für den lippische Norden im Klinikum Lemgo aufrechterhalten werden kann (Die LZ berichtete am 13. Nov.). Der DGB Kreisverband begrüßt das nun beschlossene Konzept und hofft, dass damit eine 24/7 Notfallversorgung im Klinikum Lemgo dauerhaft gesichert wird. Dazu die Vorsitzende des DGB Lippe, Edi Nülle: „Wir sehen in den gefassten Beschlüssen die Chance für einen Neuanfang nach Monaten der Ungewissheit und Verunsicherung. Zugleich hegt der DGB Kreisverband Zweifel daran, dass Dr. Hütte die geeignete Person ist, um das Klinikum in die Zukunft zu führen."

Der DGB Kreisverband hat die Sorge, dass Dr. Hütte sich als Klinikchef auch künftig nicht uneingeschränkt für den Erhalt der Grundversorgung am Standort Lemgo einsetzen und bei auftauchenden Problemen die Entscheidung in Frage stellen wird. Schließlich brauchte es erst eine Intervention des Landesministers, um eine Perspektive für den Standort Lemgo des Klinikums Lippe zu eröffnen. Der DGB hofft nun, dass die Landesregierung neben warmen Worten auch die nötigen Finanzmittel bereitstellt.

Ein weiteres Fundament für einen erfolgreichen Klinikbetrieb in Lippe ist die Zufriedenheit des Personals. Niemand möchte von völlig überlastetem und gestresstem Personal gepflegt oder behandelt werden. Allerdings erreichen auch den DGB weiterhin Klagen über schlechte Arbeitsbedingungen. Der DGB Kreisverband wünscht sich daher eine Neuaufstellung des Klinikums unter neuer Geschäftsführung und erwartet von den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung für die Abberufung von Dr. Hütte als Geschäftsführer zu stimmen. Zugleich fordert der DGB die Einstellung sämtlicher Klagen, die das Klinikum Lippe gegen (ehemalige) Mitarbeitende und gegen öffentliche Meinungsäußerungen führt. Erstinstanzlich wurde hier bereits mehrfach zugunsten der Beklagten entschieden. Die Finanzmittel sollten sinnvoller eingesetzt werden.

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