DGB: Mit mehr In­ves­ti­tio­nen ge­gen die Ent­gelt­lücke

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Der Aktionstag Equal Pay Day macht auf die Lohnungleichheit zwischen Männer und Frauen aufmerksam. Frauen müssen bis zum 7. März des neuen Jahres arbeiten, um das Vorjahresgehalt von Männern zu erreichen. Die Entgeltlücke 2024 beträgt 16 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent gesunken.

„16 Prozent Entgeltlücke sind ein klarer Handlungsauftrag an die neue Bundesregierung.

Aus kommunaler Sicht fordere ich vor allem eins: Mehr Geld ins System. Damit Kitas und Ganztagsschulen ausgebaut und die Beschäftigten dort gute Arbeit und gerechte Löhne haben. Gerade die schlechtere Bezahlung in den sogenannten frauendominierten Berufen und Branchen verursacht einen großen Teil der Entgeltlücke“, sagt Judith Gövert, Geschäftsführerin der DGB-Region Köln-Bonn und fordert die neue Bundesregierung auf, schnell zu handeln. „Der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter gilt ab 2026. Hier muss noch mal verstärkt investiert werden, damit die Umsetzung gelingt. Denn wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten.“

Janine Pollex, Vorsitzende der DGB-Frauen Köln ist überzeugt: “Mit der Geburt des ersten Kindes entwickeln sich die Gehälter von Frauen und Männern auseinander. Deswegen sollte genau an dieser Stelle angesetzt werden: Wir brauchen mehr Partnerschaftlichkeit und eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dafür muss die Politik, die richtigen Weichenstellungen vornehmen. Ganz konkret fordere ich von der neuen Bundesregierung die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes. Außerdem gehört das Elterngeld dringend reformiert und vor allem erhöht!“

Kerstin Packert, stellvertretende Vorsitzende der DGB-Frauen Köln sieht dringenden Reformbedarf beim Entgelttransparenzgesetz und fordert: “Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist ein Grundrecht und muss endlich durchgesetzt werden. Eine der ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung sollte deswegen die vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sein. Und: Ergänzen sie die Richtline um ein Verbandsklagerecht. Entgeltgleichheit setzt man am besten gemeinsam durch!“

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