DGB NRW: Antidiskriminierungsgesetz muss Betroffene und Beschäftigte gleichermaßen schützen

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Zur heutigen Anhörung zum Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:

„Ein Antidiskriminierungsgesetz sollte einerseits Bürger*innen wirksam vor Diskriminierung durch staatliches Handeln schützen und andererseits dafür sorgen, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Dafür braucht es klare, rechtssichere und faire Verfahrensstrukturen, die der vorliegende Gesetzentwurf leider nicht vorsieht. Er beschränkt sich auf individuelle Rechtsansprüche und deren gerichtliche Durchsetzung, die praktische Umsetzung im Verwaltungsalltag wird aber zu wenig mitgedacht.

Der Gesetzgeber muss daher dringend nachlegen und verbindliche innerbehördliche Verfahren, klare Zuständigkeiten sowie unterstützende Strukturen wie Ombudsstellen und eine gestärkte Landesantidiskriminierungsstelle schaffen. Andernfalls wird es für von Diskriminierung betroffene Bürger*innen äußerst schwierig, ihre Rechte tatsächlich durchzusetzen. Und auch die Beschäftigten müssen durch eine klare Verfahrensgrundlage und handhabbare Rahmenbedingungen vor Unsicherheiten im Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und einseitiger Verantwortungszuschreibung geschützt werden.“

Die ausführliche Stellungnahme des DGB NRW, die gemeinsam mit ver.di, GdP und GEW erarbeitet und eingereicht wurde, finden Sie hier.

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