DGB NRW: Es darf keinen Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten geben

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Zur heute vorgestellten Strukturreform der Arbeitsgerichte in NRW erklärt Anke Unger, stellvertretende Vorsitzende des DGB NRW:

„Der DGB NRW und seine Gewerkschaften sind irritiert über den von Minister Limbach vorgelegten Entwurf. Anstatt die Arbeitsgerichtsbarkeit zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen, soll einfach die Axt an viele Standorte gelegt werden. Die Landesarbeitsgerichte sollen von drei auf zwei reduziert und die Arbeitsgerichte sogar von 30 auf 15 halbiert werden. Wie das für mehr Bürgernähe sorgen soll, ist uns schleierhaft.

Im Gegenteil: Prozessbeteiligte würden durch diese Reform weitaus größere Distanzen zurücklegen müssen. So bedeutet zum Beispiel die Schließung der Standorte in Minden und Herford, dass rechtssuchende Arbeitnehmer*innen bis zu 70 km fahren müssten, um zum zuständigen Gericht in Bielefeld zu gelangen. Auch für die knapp 2.000 von den Gewerkschaften benannten ehrenamtlichen Arbeitsrichter*innen in NRW würden die Zusammenlegungen zum Teil enorme Zumutungen bedeuten. Das Argument von Minister Limbach, dass die Verfahrenszahlen in Zukunft weiter sinken werden, lassen wir nicht gelten. Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem NRW-Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer eher wieder steigen werden.

Für uns ist klar: Knappe Kassen dürfen nicht dazu führen, dass an der falschen Stelle gespart wird. Gut erreichbare Gerichte und zügige Gerichtsverfahren sind enorm wichtig, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu bewahren. Das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Arbeitnehmer*innen mit Sorgen um ihren Arbeitsplatz und Zukunftsängsten kämpfen. Darüber hinaus darf sich die Reform nicht gegen die Beschäftigten an den Arbeitsgerichten richten und als Vorwand genutzt werden, um Personal abzubauen.“

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