DGB NRW: In NRW profitieren 1,49 Millionen Beschäftigte von höherem Mindestlohn

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In Nordrhein-Westfalen profitieren fast eineinhalb Millionen (1,49 Mio) Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Januar 2026. Das entspricht 17,7 % aller Beschäftigungsverhältnisse. Vor allem im Gastgewerbe ist der Mindestlohn sehr weit verbreitet. Hier arbeitet mehr als die Hälfte der Menschen (58,2%) zum Mindestlohn. Im gesamten Dienstleistungssektor beträgt der Anteil in Nordrhein-Westfalen 20 %.

„Die Mindestloherhöhung ist ein wichtiger Schritt“, erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW. „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für unsere Wirtschaft: Jeder Cent mehr Mindestlohn erhöht die Kaufkraft in Deutschland um etwa 20 Millionen Euro.“ Über einen Zeitraum von zwei Jahren führten die Beschlüsse der Mindestlohnkommission zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro. „Damit stärkt der Mindestlohn die Binnennachfrage und wirkt gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten und bei außenwirtschaftlichen Herausforderungen als wichtige wirtschaftliche Stütze.“ Klar sei aber auch: „Der Mindestlohn bleibt die zweitbeste Lösung. Gute Löhne und dauerhaft attraktive Arbeitsbedingungen entstehen vor allem durch Tarifverträge.“ Deshalb brauche es starke Gewerkschaften und Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen und auf Sozialpartnerschaft setzen. 

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde. Diesen Schritt hatten Gewerkschaftsvertreter*innen und Arbeitgeber gemeinsam in der Mindestlohnkommission im letzten Sommer festgelegt. Bereits zum 1. Januar 2027 steht der nächste Erhöhungsschritt auf dann 14,60 Euro bevor. In der Folge erhalten Vollzeitbeschäftigte dadurch für 2026 rund 2.280 € und im kommenden Jahr 2027 rund 3.700 € mehr brutto im Jahr mehr als 2025.

Der neue Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigte. Stundenlöhne unter 13,90 € sind gesetzeswidrig und strafbar. Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit sich unter der Mindestlohn-Hotline des BMAS zu informieren. 

Hintergrund

Laut Mindestlohngesetz beschließt die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die weitere Entwicklung des Mindestlohns. In ihrem letzten Beschluss im Juni 2025 hatte die Kommission erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten zur Bewertung der Angemessenheit herangezogen. Für die Anwendung dieses zentralen Kriteriums hatten sich die Gewerkschaften eingesetzt. Die 60-Prozent-Marke gilt international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähert der Mindestlohn sich dieser Schwelle.

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