DGB NRW: Modernisierung des öffentlichen Dienstes muss die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern

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Zur heutigen Sachverständigenanhörung im NRW-Landtag zum Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:

„Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, den öffentlichen Dienst zu modernisieren. Das ist mit Blick auf die hohe Arbeitsbelastung und den immensen Fachkräftemangel dringend notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einige wichtige Ansätze, so etwa beim Lebensarbeitszeitkonto, beim Altersgeld oder bei den Arbeitszeitregelungen. 

Damit sich die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst spürbar verbessern, muss die Landesregierung aber noch nachlegen. Gerade bei der Arbeitszeit reicht der geplante Einstieg über das Lebensarbeitszeitkonto nicht aus. Wir brauchen eine tatsächliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf das Tarifniveau. Zudem müssen die Zulagen deutlich weiterentwickelt werden, viele wurden seit Jahren nicht mehr angemessen angepasst.

Von der Landesregierung nicht berücksichtigt wurde unsere Forderung, die Bagatellgrenze abzuschaffen. Es kann nicht sein, dass Mehrarbeit bis zu einer bestimmten Schwelle nicht ausgeglichen wird. Dass durch eine neue Gesetzgebung auch noch eine individuelle Bagatellgrenze für Teilzeitbeschäftigte geschaffen wurde, ist höchst problematisch. 

Kritisch sehen wir auch die geplanten Regelungen für Beschäftigte, die sich länger für die Personalvertretung freistellen lassen. Wer sich für die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen engagiert, darf deshalb nicht bei Beförderungen oder der beruflichen Entwicklung ins Hintertreffen geraten. Außerdem muss auch in NRW endlich die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe geschaffen werden, wie es bereits in elf anderen Bundesländern passiert ist. Hier erinnern wir die Landesregierung an ihr eigenes Koalitionsversprechen.“

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