DGB NRW: Neustrukturierung muss Besoldung der Beamtinnen und Beamten verbessern
Zur Umsetzung des BVerG-Urteils zur amtsangemessenen Alimentation erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:
„Der DGB NRW begrüßt, dass die Landesregierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation zieht. Ob die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich ausreichen, um alle verfassungsrechtlichen Bedenken endgültig auszuräumen, werden wir sorgfältig prüfen und im Rahmen der Verbändeanhörung dazu Stellung nehmen.
Entscheidend ist für uns: Durch die Neustrukturierung darf niemand schlechter gestellt werden. Das gilt insbesondere für Beamtinnen und Beamte mit Familien und Kindern, deren Besoldung heute auch die unterschiedlichen regionalen Wohnkosten berücksichtigt. Der Wechsel von den bisherigen Familienzuschlägen hin zu einer stärker grundgehaltsorientierten Besoldung darf nicht bedeuten, dass Familien am Ende weniger Geld zur Verfügung haben.
Im Gegenteil muss die Neustrukturierung dazu führen, dass die verfassungsrechtlich gebotene Besoldung tatsächlich bei den Beamtinnen und Beamten ankommt und zu einer spürbaren Verbesserung führt. Die Landesregierung muss deshalb sicherstellen, dass die künftigen Besoldungserhöhungen nicht lediglich mögliche finanzielle Nachteile der Neustrukturierung ausgleichen. Entscheidend ist, was am Ende im Geldbeutel ankommt. Daran werden wir die Landesregierung messen."