DGB NRW: Tarifentgeltsicherungsgesetz muss auch für Kommunen gelten!
Zur heutigen Anhörung zum Tarifentgeltsicherungsgesetzes im Düsseldorfer Landtag erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung auf den Weg macht, der sinkenden Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen etwas entgegenzusetzen. Das ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, denn gute Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne und faire Wettbewerbsbedingungen gibt es nur mit Tarifverträgen. Zudem sollten Steuermittel nicht an Unternehmen vergeben werden, die auf Lohndumping setzen.
Damit das Gesetz tatsächlich einen Beitrag leisten kann, die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stabilisieren, muss es allerdings an einigen Stellen nachgebessert werden. Am problematischsten ist, dass die Kommunen explizit außen vorgelassen wurden. Sie sind für rund 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge in Nordrhein-Westfalen verantwortlich und sollten daher unbedingt zum Anwendungsbereich gehören. Aber selbst bei Aufträgen des Landes wird das Gesetz nicht in allen Fällen greifen. Das liegt unter anderem daran, dass die Schwellenwerte zu hoch angesetzt sind. Unersichtlich ist für uns zudem, weshalb die Branchenliste abschließend ist. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, in Abstimmung mit den Sozialpartnern und dem Arbeitsministerium weitere Branchen aufzunehmen, ohne dass aufwendige Gesetzesänderungen nötig sind.“