DGB NRW: Unsere Beamt*innen brauchen eine amtsangemessene und rechtssichere Besoldung

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Heute findet im Landtag eine Anhörung zum „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge“ statt. Neben der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamt*innen in NRW beinhaltet der Gesetzentwurf umfassende Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes und des Versorgungsgesetzes. Dazu erklärt Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW:

„Bereits im März haben sich Gewerkschaften und Landesregierung darauf verständigt, dass der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in NRW übertragen wird. Die Kolleg*innen in den Polizeidienststellen, Schulen und Verwaltungen haben damit bis 2025 spürbar mehr Geld in der Tasche. Gerade mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt und ein Erfolg für unsere Gewerkschaften.

Dass die Landesregierung beim Besoldungsrecht ein neues Familienbild zu Grunde legen will, trübt dieses gute Ergebnis allerdings. Die geplante Abkehr vom bisherigen Modell bei der Berechnung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestabstandes der Besoldung zur Grundsicherung hat mit einem modernen Familienbild nichts zu tun. Es ist letztlich nur ein Trick des Finanzministers, um sich mit einem hinzugerechneten Partnereinkommen die Besoldung verfassungsrechtlich schön zu rechnen. Durch diesen Systemwechsel begibt sich die Landesregierung sehenden Auges ein weiteres Mal in verfassungsrechtliche Unsicherheit bei der Besoldung ihrer Bediensteten.

Auch die sogenannte Harmonisierung beim Familienzuschlag schafft neue Rechtsfragen, mit denen die Beamt*innen und ihre Gewerkschaften alleingelassen werden. Statt in eine zukunftsfeste und amtsangemessene Grundbesoldung zu investieren, verstrickt sich der Gesetzgeber immer mehr in verfassungsrechtlich auf Kante genähten Besoldungsgesetzen und einem selbstgeschaffenen Gestrüpp aus Zulagen.“

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