DGB NRW zum Antidiskriminierungsgesetz: Landesregierung nimmt wesentliche Kritikpunkte der Gewerkschaften auf

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Zu den geplanten Änderungen am Entwurf des Landesantidiskriminierungsgesetzes erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung wesentliche Kritikpunkte der Gewerkschaften aufgegriffen und das Antidiskriminierungsgesetz überarbeitet hat. Vor allem die Einführung einer Ombudsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist ein wichtiger Schritt. So finden Betroffene unkompliziert Hilfe und müssen nicht zwingend vor Gericht ziehen. Entscheidend wird sein, dass die Ombudsstelle tatsächlich unabhängig und vertrauenswürdig arbeitet. Auch die stärkere rechtliche Klarstellung bei den Nachweisanforderungen bewerten wir positiv. Beweislastregelungen sind nur dann praktikabel und rechtssicher, wenn sie klar konturiert und in ein geordnetes Verfahren eingebettet sind.

Die Änderungen sind wichtig, damit der Schutz von Betroffenen konsequent gestärkt und gleichzeitig rechtssichere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gewährleistet werden. Darüber hinaus braucht es aber verbindliche innerbehördliche Verfahrensstrukturen, klare Zuständigkeiten sowie eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung. Nur wenn dies gewährleistet wird, kann der Anspruch des Gesetzes auch praktisch umgesetzt werden.“

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