DGB NRW zum Kinderbildungsgesetz: Zukunft gestalten statt Mangel verwalten!

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Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Kinderbildungsgesetzes erklärt Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW:

„Wir bewerten es positiv, dass die Landesregierung einige Kritikpunkte aufgenommen und ihren Entwurf an manchen Stellen nachgebessert hat. Da sie aber an ihrem Konzept aus Kern- und Randzeiten festhält, bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf ist nicht geeignet, um die Qualität der frühkindlichen Bildung in NRW aufrechtzuerhalten, sondern bedeutet die Absenkung von pädagogischen Standards. Durch die Unterscheidung zwischen Kernzeit- und Randzeiten droht eine strukturelle Trennung von Bildung und Betreuung. Dadurch wird der ganzheitliche Bildungsansatz des KiBiz unterlaufen und es besteht die Gefahr, dass Kinder einen unterschiedlich intensiven Zugang zu Bildung erhalten und um Teilhabechancen gebracht werden. Auch die Möglichkeit, Kitagruppen noch stärker als bisher überzubelegen, geht auf Kosten der Kinder und der Beschäftigten. Hier soll offensichtlich nicht Zukunft gestaltet, sondern Fachkräftemangel verwaltet werden. Es ist nun am Landtag, dafür zu sorgen, dass das Kinderbildungsgesetz noch zu einem Gesetz wird, das hält, was der Name verspricht: Ein Gesetz, das Bildung für Kinder sichert.“

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