Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zur Strukturreform der Arbeitsgerichte in NRW erklärt Anke Unger, stellvertretende Vorsitzende des DGB NRW:
„Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen den geplanten Kahlschlag entschieden ab. Anstatt die Arbeitsgerichtsbarkeit zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen, will die Landesregierung die Axt an viele Standorte legen: Die Landesarbeitsgerichte sollen von drei auf zwei reduziert und die Arbeitsgerichte sogar von 30 auf 15 halbiert werden.
Durch die geplante Reform müssten Prozessbeteiligte weitaus größere Distanzen zurücklegen als bisher. So bedeutet zum Beispiel die Schließung des Standorts in Minden, dass rechtssuchende Arbeitnehmer*innen bis zu 70 km fahren müssten, um zum zuständigen Gericht in Bielefeld zu gelangen. Ebenfalls inakzeptabel sind die Schließungen der Arbeitsgerichte in Krefeld, Bochum und Paderborn. Auch für die knapp 2.000 von den Gewerkschaften benannten ehrenamtlichen Arbeitsrichter*innen in NRW würden die Zusammenlegungen zum Teil enorme Zumutungen bedeuten. Gut erreichbare Gerichte und zügige Gerichtsverfahren sind aber enorm wichtig, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu bewahren. Das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Arbeitnehmer*innen mit Sorgen um ihren Arbeitsplatz und Zukunftsängsten kämpfen. Das Argument von Minister Limbach, dass die Verfahrenszahlen in Zukunft weiter sinken werden, lassen wir nicht gelten. Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem NRW-Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer eher wieder steigen werden.
Für uns ist klar: Knappe Kassen dürfen nicht dazu führen, dass an der falschen Stelle gespart wird. Darüber hinaus darf sich die Reform nicht gegen die Beschäftigten an den Arbeitsgerichten richten und als Vorwand genutzt werden, um Personal abzubauen.“