DGB NRW zur Re­form des Lauf­bahn­rechts: Fort­schritt ja – Mei­len­stein nein

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Heute findet im Düsseldorfer Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Laufbahnrecht statt. Dazu erklärt Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW:

„Die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Laufbahnrecht in NRW gehen in die richtige Richtung. Die überfällige Trendwende für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleibt aber leider aus.

Schon lange haben Gewerkschaften den Abbau bürokratischer Hürden bei der Karriereentwicklung, beim Wechsel zwischen verschiedenen Laufbahnen und beim Einstieg in den öffentlichen Dienst gefordert. Hier bringt der Gesetzentwurf durchaus Fortschritte: Einige der geplanten Maßnahmen sind geeignet, den Zugang zum öffentlichen Dienst in Land und Kommunen zu verbessern und dem horrenden Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen. Bei der Umsetzung muss aber klar sein: Leistung muss der Maßstab für Karrieren bleiben – nicht Tempo oder Beliebigkeit. Die Flexibilisierung von Probezeiten und die Öffnung der Laufbahnen für Quereinsteiger sind wichtig, dennoch dürfen Qualitätsstandards nicht unter die Räder geraten.

Ein Meilenstein ist der Gesetzentwurf leider nicht. Vor allem das bestehende Personal wird zu wenig bedacht. Dabei wäre es zum Beispiel mühelos machbar gewesen, die sogenannte Bagatellgrenze bei Mehrarbeit abzuschaffen und den Arbeitszeitrahmen der Beamt*innen auf das tarifliche Niveau zu erweitern. Starre Stellenobergrenzen verhindern, dass das neue Laufbahnrecht voll umgesetzt wird und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ihre Karrieren weiterentwickeln können.

Es bleibt leider dabei: Die Landesregierung tut nicht genug, um die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst strukturell zu verbessern. Wer einen zukunftsfesten öffentlichen Dienst will, darf nicht bei Strukturkosmetik verharren, sondern muss das Gesamtbild im Blick haben. Dazu braucht es mutigere Reformen.“

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