Reform Arbeitsgerichtsbarkeit
DGB OWL: Es darf keinen Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten in Ostwestfalen-Lippe geben
Zur heute vorgestellten Strukturreform der Arbeitsgerichte in NRW erklärt Clea Stille, Regionsgeschäftsführerin des DGB OWL:
„Der DGB OWL und seine Gewerkschaften sind irritiert über den heute von Minister Limbach vorgelegten Entwurf. Anstatt die Arbeitsgerichtsbarkeit zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen, steht in OWL ein Kahlschlag bei den Arbeitsgerichten zur Debatte. Laut Vorschlag des Justizministers sollen die bisherigen Arbeitsgerichte Bielefeld, Detmold, Herford, Minden und Paderborn zu einem Arbeitsgericht für ganz OWL in Bielefeld zusammengelegt werden. In Paderborn, Minden und Detmold soll es dann nur noch Gerichtstage geben. Der bisherige Bezirk Herford soll dann komplett durch Bielefeld abgedeckt werden.
Dies hätte für rechtssuchende Arbeitnehmende zur Folge, dass sie bis zu 70 km fahren müssten, um zum zuständigen Gericht in Bielefeld zu gelangen. Gerade Arbeitnehmende, die auf den ÖPNV angewiesen sind, stellt dies vor große Herausforderungen. Die geplante Umstrukturierung sorgt keinesfalls für mehr Bürgernähe sorgt, sondern die drohenden Entfernungen gefährden aus unserer Sicht den wohnortnahen Zugang zum Recht. Die Prozessbeteiligten würden durch diese Reform weitaus größere Distanzen zurücklegen müssen. Für die rund 100 von unseren Gewerkschaften benannten ehrenamtlichen Arbeitsrichter in OWL würden die Zusammenlegungen zum Teil enorme Zumutungen bedeuten.
Die Einrichtung von Gerichtstagen an den bisherigen Standorten der Arbeitsgerichte Paderborn, Detmold und Minden sehen wir kritisch. Durch Gerichtstage ist keine dauerhafte Präsenz sichergestellt. Erfahrungen mit Gerichtstagen an anderen Gerichten und in anderen Bundesländern lassen befürchten, dass Arbeitnehmende in Zukunft noch länger auf eine Verhandlung warten müssen. Dass das Arbeitsgericht Herford komplett aufgelöst werden soll, sehen wir mit großer Sorge. Verlässliche Anlaufstellen für Rechtssuchende müssen flächendeckend in ganz OWL wohnortnah vorhanden sein.
Wir teilen nicht die Aussage, dass die Verfahrenszahlen in Zukunft weiter sinken werden. Mit Blick auf die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer eher wieder steigen werden.
Für uns ist klar: Knappe Kassen dürfen nicht dazu führen, dass an der falschen Stelle gespart wird. Gut erreichbare Gerichte und zügige Gerichtsverfahren sind enorm wichtig, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu bewahren. Das gilt insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Arbeitnehmende sich um ihren Arbeitsplatz sorgen und mit Zukunftsängsten kämpfen. Darüber hinaus darf sich die Reform nicht gegen die Beschäftigten an den Arbeitsgerichten richten und als Vorwand genutzt werden, um Personal abzubauen.“