DGB: Rund 83.000 Beschäftigte in unserer Region profitieren vom höheren Mindestlohn

Datum

Ordnungsnummer PM 011

„In unserer Region kommt der höhere Mindestlohn jedem 6. Beschäftigten zugute“, stellt Ralf Woelk, Geschäftsführer der DGB Region NRW Süd-West fest. Die Gewerkschaften haben über viele Jahre für die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland gekämpft, bis er im Jahr 2015 endlich eingeführt wurde. In den Folgejahren hat sich der DGB stets für eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns eingesetzt, der bis Anfang des Jahres noch unter 10 € lag. „Für die Gewerkschaften ist die Erhöhung des Mindestlohns ein großer Erfolg, für den wir lange gekämpft haben. 12 € bedeutet für viele Menschen eine spürbare Verbesserung ihres Einkommens. Jetzt müssen wir gemeinsam darauf achten, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird und bei den Menschen ankommt!“.

Die Bundesregierung muss deshalb die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell deutlich stärken. Die Beschäftigten sollen auch überprüfen, ob der im Arbeitsvertrag angegebene Lohn der neuen Mindestlohnregelung entspricht. „Wer Vollzeit arbeitet, der muss, nach der Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober, mindestens einen Brutto-Lohn von über 2.000 € erhalten. Arbeitsverträge (Vollzeit) die weniger als 2.000  € Bruttoverdienst enthalten, unterlaufen daher ab Oktober den Mindestlohn und müssen geändert werden“, erläutert Ralf Woelk vom DGB.

Insbesondere für die vielen Minijobber*innen bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns eine deutliche Einkommenssteigerung. Denn rund 80% der Minijobs werden lediglich auf Basis des Mindestlohns vergütet. Daher muss jetzt für viele Minijobber*innen entweder der Monatslohn erhöht oder die Stundenzahl reduziert werden, um den Arbeitsvertrag auf die Mindestlohnerhöhung anzupassen. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung an, wenn es darum geht, die erhöhten Mindestlohnforderungen geltend zu machen. Wichtig dafür ist, dass die Arbeitszeiten im Betrieb schriftlich dokumentiert werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Arbeitszeiten selbst zu dokumentieren.

Hintergrund:

Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher*innen das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.
 

 

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