Nach Einschätzung von Dagmar Becker, Geschäftsführerin der Regionalen Armutskonferenz in Düren hat die Stadt Düren durch die Baulandstrategie ihre kommunale Handlungsfähigkeit erweitert und kann somit eine aktive Boden- und Wohnungsbaupolitik transparent und zielgerichtet gestalten.
Das Bündnis ist seit 2016 für bezahlbaren Wohnraum in Stadt und Kreis Düren unterwegs und benötigte einen langen Atem, um in vielen Gesprächen mit Politik und Verwaltung die Forderung einer festen Sozialbauquote durchzusetzen. „Das Problem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums ist bei der Stadt Düren seit langem bekannt und auch dass sich dieser in den kommenden Jahren drastisch verschärfen wird. Wir hätten uns hier ein schnelleres Handeln gewünscht und hoffen jetzt auf eine schnellere Umsetzung für die vielen Menschen, die auf Wohnungssuche sind“, erläutert Ann-Katrin Steibert, Gewerkschaftssekretärin beim Deutschen Gewerkschafsbund. Bis 2030 geht die NRW-Bank mit einem Rückgang von mehr als 40 % des derzeitigen Bestands an gefördertem Wohnraum in der Stadt Düren aus.
„Wir freuen uns, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss durchringen konnte, statt einer flexiblen Quote von 20% eine feste Quote von 30% an geförderten Wohnungsbau bei Neubauprojekten zu etablieren. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes,“ so Vera Schellberg, Pfarrerin der ev. Gemeinde zu Düren. „Der Baulandbeschluss enthält dennoch eine gewisse Flexibilität“, entgegnet ihre Kollegin der Armutskonferenz. Gemeint ist, dass Investoren nun die Wahl haben, 30% der Bruttogeschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zu errichten oder alternativ der Stadt Düren 30% der Nettobaulandfläche zu veräußern. „Nach jetziger Beschlusslage scheint es Spielraum zu geben, für was die Stadt Düren die angekauften Flächen nutzen wird. „Junge Familien, Seniorenwohnen, experimentelle Wohnformen o. ä.“ sind einer Aufzählung in ihrem sogenannten 8-Punkte-Plan zu entnehmen, allein über die abschließenden Miethöhen in diesen Neubauten sagt dies nichts. Wir werden das Handeln der Stadt in den kommenden Jahren beobachten und prüfen, wie viel Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen tatsächlich geschaffen wird, “ erklärt York Sommereisen, Geschäftsführer von IN VIA Düren-Jülich. „Gleichzeitig darf geförderter Wohnraum nicht gleichgesetzt werden mit Wohnraum für Menschen im Sozialleistungsbezug. Beispielsweise bekommt eine Einzelstehende Person im Bürgergeldbezug nur eine Wohnung mit einem Quadratmeterpreis in Höhe von bis 5,59 Euro bezahlt (Familie mit drei Personen: 5,12 Euro). Wird eine Wohnung im geförderten Wohnungsbau gebaut, darf eine Miete bis 6,00 Euro je Quadratmeter kosten, somit wird eine große Personengruppe von vorneherein ausgeschlossen. Dass dies nicht passiert, darauf muss die Stadt Düren achten, erklärt Lars Ochsenbruch, von der Beratungsstelle Arbeit in Düren mit Nachdruck.
Die Mitglieder des Bündnisses für gutes Wohnen im Kreis Düren sind: Beratungsstelle Arbeit Düren, DGB-Kreisverband Düren-Jülich, Evangelische Gemeinde zu Düren, IN VIA Düren-Jülich, Regionale Armutskonferenz Düren.